Darlehen zum Studienabschluss vom Studentenwerk
- Antragstellung formgebunden
- Auszahlung i. d. R . in monatlichen Raten
- Absicherung durch einen Bürgen, der
- seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat
- nicht unter 25 und nicht über 60 Jahre alt ist
- über ein ausreichendes Einkommen verfügt, das durch einen zeitnahen Einkommensnachweis, der nicht älter als zwei Monate sein sollte, belegt wird
- Unterschriften auf dem Schuldschein müssen durch eine siegelführende Einrichtung beglaubigt sein
- 1% der Darlehenssumme wird bei der Auszahlung als Verwaltungskosten einbehalten