Bis zum 15. April läuft die Ausschreibung eines Sächsischen Landesstipendiums zur Förderung von Promotionen. Antragsberechtigt sind Promotionsinteressierte aller Fachbereiche der TU Dresden, begonnene Promotionsvorhaben sind nicht antragsberechtigt.
Förderdauer: Die Förderdauer beträgt längstens drei Jahre. In Ausnahmefällen (vgl. § 5 Abs. 2 SächsLStipVO) kann die Förderdauer um ein viertes Jahr verlängert werden. Die Förderung endet spätestens mit dem Monat, in dem die Dissertation eingereicht wird.
Fördervolumen: Die Stipendiaten erhalten ein monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.350 EUR, ggf. einen monatlichen Familienzuschlag in Höhe von 100 EUR pro Kind sowie ggf. besondere Zuwendungen für Sach- und Reisekosten sowie für Kosten eines Auslandsaufenthalts bis zur Höhe von insgesamt 1.500 EUR.
Frühster Förderbeginn: 1. Oktober
Spätester Förderbeginn: 1. Dezember
Alle Informationen zu den Antragsmodalitäten sowie die entsprechenden Antragsunterlagen zum Download stehen den Bewerberinnen und Bewerbern auf unserer Programm-Webseite der Sächsischen Landesstipendien zur Verfügung.