Wir möchten alle Studierenden, die bereits BAföG erhalten, daran erinnern, ihre laufenden Bewilligungszeiträume zu prüfen.
Es kann erforderlich sein, dass Sie zum Sommersemester 2025 einen BAföG-Folgeantrag stellen müssen. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen und schauen Sie, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind.
Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finden Sie eine Übersicht mit den häufigsten Fragen und Antworten, die zum Thema BAföG gestellt werden.
Bei konkreten Fragen zu den Förderungsmöglichkeiten in ihrer individuellen Situation lassen Sie sich bitte persönlich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten:
