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Studienstart zum Sommersemester? Jetzt Studienstarthilfe beantragen!

Veröffentlicht am Montag, 17.2.2025

Die Starthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von pauschal 1.000 Euro und dient zur Finanzierung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Studienstart- sie richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit Sozialleistungsbezug, die sich erstmals immatrikulieren. Alle Informationen finden Sie auf der Website des BMBF.
Hinweis zur erstmaligen Immatrikulation: Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt an einer anderen Hochschule in Deutschland, in der Europäischen Union oder in einem Drittstaat bereits immatrikuliert gewesen sein, dann gilt dies als erstmalige Immatrikulation und eine Studienstarthilfe kann nicht gewährt werden.
Wichtig für alle Antragsteller: Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine Antragsfrist!
Ein Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Beginnt an der Hochschule das Sommersemester am 1. April, dann können Sie den Antrag noch bis zum 31. Mai stellen.

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