Haushaltsbeschluss des Sächsischen Landtags: Zusätzliche Mittel für Studentenwerke mildern Finanzierungslücke.
Im Zuge der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 durch den Sächsischen Landtag stehen den sächsischen Studentenwerken zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von jährlich fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die sächsischen Studentenwerke begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich und danken allen demokratischen Fraktionen für ihre parteiübergreifende Unterstützung.
Die nun beschlossenen zusätzlichen Mittel leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Finanzierungslücke, die infolge stark gestiegener Personal-, Energie- und Sachkosten in den vergangenen Jahren entstanden ist. Der ursprünglich geplante Doppelhaushalt sah zwar eine Erhöhung des Landeszuschusses für den laufenden Betrieb von 12,85 Mio. Euro auf 13,5 Mio. Euro für alle Studentenwerke vor, blieb damit aber deutlich unter den Kostensteigerungen der letzten Jahre. Insbesondere in Dresden stand die soziale Infrastruktur für Studierende auf der Kippe. Bereits im März hatte das Studentenwerk Dresden auf die daraus resultierenden Risiken für zentrale Leistungsbereiche hingewiesen.
Um das bestehende Dienstleistungsangebot zumindest kurzfristig abzusichern, wurden in den vergangenen Monaten intensive Gespräche mit den Studierendenvertretungen geführt. In der Verwaltungsratssitzung vom 8. Mai 2025 wurde daraufhin eine befristete Erhöhung des Semesterbeitrags um 15 Euro beschlossen – insbesondere zur Deckung des gestiegenen Bedarfs in der psychosozialen Beratung und der Sozialberatung sowie zur Stabilisierung des Defizits in der Hochschulgastronomie. Damit stieg in Dresden der halbjährlich fällige Semesterbeitrag für das Studentenwerk auf einen Wert von 112,73 €.
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