Wichtig für alle Antragsteller: Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine Antragsfrist!
Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem eventuellen BAföG-Antrag beantragt werden – ausschließlich elektronisch über BAföG Digital.
Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine Frist: Ein Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Findet die erste Lehrveranstaltung im Oktober statt, dann können Sie den Antrag noch bis zum 30. November stellen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Studienstarthilfe nur dann gestellt werden kann, wenn Sie sich erstmalig an einer Hochschule oder einer Akademie in ein Vollzeitstudium immatrikulieren.
