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Immatrikulations-Bescheinigung vorlegen - wichtig für BAföG!

Veröffentlicht am Montag, 4.5.2026

Der Geschäftsbereich Studienfinanzierung bittet alle BAföG-Empfänger, die Immatrikulations-Bescheinigung  fürs Sommersemester 2026 vorzulegen. Achtung: Nicht alle von den Hochschulen zur Verfügung gestellten Imma-Bescheinigungen enthalten die Daten, die für die Antragsbearbeitung benötigt werden. Nur die Imma mit dem Zusatz "§ 9 BAföG" enthält diese! Eine Zusendung der Imma-Bescheinigung per Post ist ebenfalls möglich:
Studentenwerk Dresden; Geschäftsbereich Studienfinanzierung
Fritz-Löffler-Straße 18
01069 Dresden
Sie können den Umschlag auch persönlich in den Briefkasten vor dem Verwaltungsgebäude des Studentenwerks Dresden einwerfen.