Überbrückungshilfe vom Bund kann von Studenten beantragt werden

Pressemitteilung 4/2020 des Studentenwerks Dresden vom 16.06.2020

Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nachweislich besonders bedürftige Studenten in pandemiebedingter akuter Notlage. Anträge können ab sofort online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellt werden. Der Umfang dieser Überbrückungshilfe vom Bund beträgt insgesamt 100 Millionen Euro.

Antragsberechtigt sind alle Studenten an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, aus dem In- und Ausland, und unabhängig von Alter oder Semesterzahl.

Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von 500 Euro jeweils einzeln für die Monate Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden. Der Zuschuss-Antrag für Juni muss noch bis Ende Juni gestellt werden.
Aus technischen Gründen können die Anträge jedoch erst ab 25. Juni 2020 bei den jeweiligen Studenten- und Studierendenwerken, somit auch beim Studentenwerk Dresden, bearbeitet und geprüft sowie Auszahlungen veranlasst werden.

Online-Antragstellung

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003

Email

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Deutschen Studentenwerks (DSW)

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Das Studentenwerk Dresden hat ca. 600 Mitarbeiter und betreut ca. 43.000 Studierende von sieben Hochschulen und einer Staatlichen Studienakademie in Dresden, Zittau und Görlitz. Das Leistungsspektrum umfasst die Studienfinanzierung, Verpflegung in Mensen und Cafeterien, Wohnheim-Bewirtschaftung, Kulturförderung und internationale Austausche. Darüber hinaus gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung, Psychosoziale Beratungsstelle, zwei Kindertageseinrichtungen, eine Kinder-Kurzzeitbetreuung und Beratung für Studierende mit Kind.

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