Wiederauflage der BMBF-Überbrückungshilfe für Studenten in pandemiebedingter Notlage

Pressemitteilung 9/2020 des Studentenwerks Dresden vom 27.11.2020

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt erneut Studenten in pandemiebedingter Notlage. Bis März 2021 können wieder Anträge auf nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de. Für jeden Monat muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Die Überbrückungshilfe kann 100 bis maximal 500 Euro pro Student und Monat betragen. Damit soll denjenigen Studenten geholfen werden, bei denen Jobs oder die finanzielle Unterstützung durch die Eltern vorübergehend weggefallen sind.

Wie bereits im Sommer übernehmen auch diesmal die 57 deutschen Studenten- und Studierendenwerke die Bearbeitung und Prüfung der Anträge sowie die Zahlungsanweisung des Bundeszuschusses; darunter auch das Studentenwerk Dresden für die Studenten der Hochschulen in seinem Zuständigkeitsbereich.

Antragsberechtigt sind ab jetzt bis zum Ende des Wintersemesters alle Studenten an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, aus dem In- und Ausland, und unabhängig von Alter und Semesterzahl. Nicht antragsberechtigt sind Studenten an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studenten im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium sowie Gasthörer.

Neuerungen gegenüber der ersten Antragsphase von Juni bis September bestehen darin, dass eine pandemiebedingte Notlage ab sofort auch durch erfolglose Job-Bewerbungen - und nicht nur durch Kündigungen - nachgewiesen werden kann. Das betrifft vor allem Erstsemester, die oft noch keinen Nebenjob haben. Außerdem reichen ab jetzt Kontoauszüge ab dem Vormonat der Antragstellung bis zum Tag vor der Antragstellung als Nachweis aus, weiter zurückliegende Belege der finanziellen Notlage sind nicht erforderlich.

In den vier Monaten Juni bis September 2020 gingen beim Studentenwerk Dresden 2.354 vollständige Anträge auf Überbrückungshilfe ein. Davon konnten 1.749 Anträge bewilligt und insgesamt 735.900 Euro an Studenten ausgezahlt werden. Die restlichen 605 Anträge mussten abgelehnt werden, meist wegen fehlender oder unvollständiger Unterlagen, die auch auf Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht eingereicht wurden, oder wegen fehlenden Bezugs zur Pandemie.

Parallel zur Überbrückungshilfe gibt es auch beim KfW-Studienkredit künftig eine Erweiterung - er wird für das gesamte Jahr 2021 und damit neun Monate länger als geplant zinsfrei gewährt.

Weitere Informationen

Anträge / Auszahlungen Überbrückungshilfe Juni bis September 2020 im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Dresden

Bildmaterial zum Download
Online-Antrag auf Überbrückungshilfe für Studierende
Pressemitteilung des BMBF

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe

Telefon: 0800 26 23 003
Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr

Fragen zur Überbrückungshilfe via E-Mail werden auch vom Deutschen Studentenwerk (DSW) beantwortet:

ueberbrueckungshilfe-studierende@studentenwerke.de

Kontakt bei Rückfragen zum Antrag:

ueberbrueckungshilfe@studentenwerk-dresden.de

Kontakt für Journalisten:

Regina Heinrich
Geschäftsbereichsleiterin Beratung und Soziales
Studentenwerk Dresden
Tel.: 0351 4697-663
E-Mail: regina.heinrich@studentenwerk-dresden.de
Dr. Heike Müller
Pressesprecherin
Studentenwerk Dresden
Tel.: 0351 4697-529
E-Mail: heike.mueller@studentenwerk-dresden.de

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