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Bei dem folgenden Text handelt es sich um einen Ratgeberbeitrag aus der Kategorie „Karriere & Bildung“.
Während des Studiums: Der Nebenjob als Finanzberater
Veröffentlicht am 27.07.2022Autor: M. Herrmann

Auch neben dem Hauptberuf oder dem Studium ist es möglich, im Nebenjob als Finanzberater/in zu arbeiten. Eine Ausbildung im engeren Sinn gibt es hierfür nicht. Jedoch sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, damit nicht jeder nach Gutdünken Finanztipps unter die Leute bringt.
Kein klassischer Ausbildungsberuf
Der Ausübung geht keine dreijährige Ausbildung voraus. Trotzdem verlangt dieser Beruf ein enormes Maß an betriebs- und volkswirtschaftlicher Kompetenz. Gleichzeitig sollten Finanzberater/innen ein Händchen für Arbeitsorganisation und den Verkauf mitbringen. Um ein Mindestmaß an diesen Fertigkeiten zu gewährleisten, gibt der Gesetzgeber einen Rahmen vor:
(1) Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig [...] Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1 des Kreditwesengesetzes oder Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes erbringen will (Finanzanlagenvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Diese Erlaubnis nach §34f der Gewerbeordnung kann erteilt werden, wenn Sie für Ihre Nebentätigkeit als Finanzberater/in folgende Bedingungen erfüllen:
Erbringen eines Sachkundenachweises und notwendige berufliche Ausgangssituation
Wenn Sie ein Studium der Betriebswirtschaftslehre abgeschlossen haben bzw. Finanzfachwirt/in mit zertifiziertem Studien-Abschluss oder Finanzberater/in für Finanzdienstleistungen mit kaufmännischer Ausbildung sind, benötigen Sie zusätzlich ein Jahr Berufserfahrung als Nachweis der Sachkunde. Die zuvor genannten Berufe zählen also nur mit zusätzlicher Berufserfahrung als Sachkundenachweis.
Als Fachberater/in für Finanzdienstleistungen ohne eine abgeschlossene Ausbildung ist es für Sie notwendig, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. Auch hier ist der gültige Nachweis nur bei Erfüllen beider Voraussetzung erhältlich.
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler/innen sowie Mathematiker/innen mit einem abgeschlossenen Studium, können sich mit dem Nachweis von mindestens drei Jahren Berufserfahrung als sachkundig ausweisen.
Hinreichende berufliche Ausgangssituation
Darüber hinaus ist es möglich, dass Sie sich durch den alleinigen Abschluss in einem kaufmännischen Beruf für die Ausübung qualifizieren. Ein Sachkundenachweis ist dann nicht mehr notwendig. Diese Berufe sind zum Beispiel Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Versicherung/Finanzen mit dem Schwerpunkt Finanzberatung oder Investmentfondskaufmann/-frau.
Weitere Zulassungsbedingungen
Wer sich nicht durch seinen Beruf und die ggf. notwendige Berufserfahrung qualifiziert, muss eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer ablegen. Laut §34f der Gewerbeordnung Absatz 2 ab Punkt 1 sind außerdem folgende Zulassungsbeschränkungen obligatorisch:
- 5 Jahre Straffreiheit von folgenden Vergehen: Diebstahl, Insolvenzstraftaten, Unterschlagung, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher, Erpressung, Betrug.
- Kein laufendes Insolvenzverfahren.
- Nachweis einer beruflichen Haftpflichtversicherung.
Qualifiziert! Und nun?
Unmittelbar mit Beginn der Tätigkeit, sind Sie dazu verpflichtet, sich in das entsprechende Register eintragen zu lassen. Der Umfang des Eintrags – also das, was Sie in diesem Beruf tun – richtet sich nach dem Umfang der Erlaubnis. Diese Eintragung zu leisten, ist nicht optional und wird mit Absatz 5 in §34f der Gewerbeordnung vorgegeben.
Darüber hinaus ist es jetzt an Ihnen, sich einen soliden Kundenstamm zuzulegen. Dauerhaft interessierte Kunden/innen bedeuten, dass Sie kontinuierlich Finanzprodukte veräußern können. Das ist für den Beruf Finanzberater essenziell, da im Gegensatz zu anderen Nebenbeschäftigungen bei der selbstständigen Finanzberatung keine Fixa gezahlt werden. Sie bekommen das, was Sie sich erarbeiten.
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