BAföG für Studienanfänger

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 19/2003, gültig vom 06.10.2003 bis 19.10.2003.

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BAföG ? Was heißt das eigentlich ?

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Wie aus dem Namen ersichtlich, handelt es sich um ein Bundesgesetz. Der Grundsatz des BAföG ist im Paragraphen 1 verankert, in dem es heißt:

Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Spätestens in dem Monat, in dem Ihre Ausbildung an einer der Dresdner Hochschulen beginnt, sollte Sie der Weg in das zuständige Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Dresden führen.

Viele Abiturienten und deren Eltern sowie zukünftige Studierende, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich später noch für die Aufnahme eines Studiums entscheiden, wenden sich schon im Vorfeld an unsere Sachbearbeiterinnen im Servicebüro, um ihren eventuellen BAföG-Anspruch abprüfen zu lassen. Ganztägig erhalten Sie Informationen rund ums BAföG, ausführliche Beratungsmöglichkeiten und unter Vorlage des Steuerbescheides der Eltern kann auch schon eine Berechnung vorgenommen werden. Es gibt viele Fragen zur Förderungshöchstdauer, zur Art der Förderung ( Zuschuss und Darlehen ), zum Mietkostenzuschuss, zur Krankenversicherung und nicht zuletzt auch zur späteren Darlehensrückzahlung über das Bundesverwaltungsamt in Köln. Auch für Auslandsaufenthalte (Studium und Praktikum), die rechtzeitig vorbereitet werden
sollten, können Sie Informationen im Servicebüro erhalten.

Grundsätzlich gilt aber, BAföG gibt es nur, wenn ein entsprechender Antrag vom Studierenden gestellt wird. Der Gesetzgeber hat für die Beantragung Formblätter vorgeschrieben, die jeder kostenlos im Studentenwerk abholen kann. Es gibt auch die Möglichkeit, die Formulare im Internet unter der Adresse:

www.bafoeg.bmbf.de

auszudrucken. Einen Anspruch sichert sich der Student bereits, wenn er beim Amt formlos einen Antrag stellt.

Wichtig ist zu wissen, dass Geldleistungen ab dem Monat, in dem die Lehrveranstaltungen beginnen, gezahlt werden. Das heißt aber, dass spätestens in diesem Monat der Antrag im Amt eingehen muss und dass dann eine gewisse Bearbeitungszeit folgt, bevor Sie Ihren BAföG-Bescheid in den Händen halten. Der Bewilligungszeitraum für die Zahlung beträgt zwei Semester. Die monatliche Zahlung erfolgt zum letzten Werktag des Monats für den Folgemonat (Beispiel: Zahlung am 30.09.03 für Oktober).

Also, liebe Studenten, besorgen Sie sich einen BAföG-Antrag und lassen Sie keine Zeit verstreichen, denn wenn Sie das Studium voll in Anspruch nimmt, sollten die BAföG-Formalitäten schon im Wesentlichen erledigt sein.

Wir Mitarbeiter vom Amt für Ausbildungsförderung wünschen ihnen einen guten Start ins Studium. Bitte beachten Sie, dass die zuständigen Sachbearbeiter (alphabetische Zuordnung) nur am Dienstag von 9.00 ? 12.00 Uhr und am Donnerstag von 13.00 ? 17.00 Uhr Sprechzeit haben. Das Servicebüro Studienfinanzierung ist von Montag bis Mittwoch 9.00 ? 16.00 Uhr, am Donnerstag von 9.00 ? 17.00 Uhr und am Freitag von 9.00 ? 15.00 Uhr geöffnet.

Informieren Sie sich auch auf der Website des Studentenwerks:
www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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