Ihre Position:

Liebe Studienanfänger, haben Sie sich schon Gedanken über die Finanzierung Ihrer Ausbildung gemacht?

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 13/2011, gültig vom 10.10.2011 bis 06.11.2011.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Was tun, wenn eigenes Einkommen und Vermögen und das Einkommen der Eltern nicht ausreichen? Zu empfehlen ist in jedem Fall die Prüfung Ihres Anspruchs auf staatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz BAföG.

Wir empfehlen Ihnen, unbedingt einen Antrag auf Förderung nach dem BAföG zu stellen. Der Anspruch entsteht ab dem Monat, in dem ein schriftlicher Antrag im Amt eingeht. Zur Sicherung des Anspruchs genügt ein formloser unterschriebener schriftlicher Antrag. Da jedoch die Antragstellung für Leistungen nach dem BAföG formblattgebunden ist, sind die vorgeschriebenen gedruckten Formblätter zu verwenden. Sie können diese unter www.das-neue-bafoeg.de oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten.

Bedarfssätze BAföG für Studenten:

Grundbedarf für Studenten: 373 EUR
+ Zuschlag für bei den Eltern wohnende Auszubildende 49 EUR ... insgesamt 422 EUR
oder
+ Zuschlag für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende 224 EUR ... insgesamt 597 EUR
+ Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Krankenversicherung (KV) um bis zu 62 EUR
+ Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Pflegeversicherung (PV) 11 EUR

Bevor Sie andere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, sollten prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Ihnen staatliche Förderung zusteht. Die Zahlungen werden je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsfreies Darlehen geleistet. Dies jedenfalls günstiger, als wenn Sie Ihre Ausbildung nur über verzinsliche Darlehen finanzieren. Das zinsfreie Staatsdarlehen müssen Sie lediglich bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 10.000 EUR in moderaten Raten und Zeiträumen (bis zu 20 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit) zurückzahlen. Studierende im Erststudium können auch ein Darlehen, z. B. bei der KfW-Förderbank in Bonn, aufnehmen. Die Höhe des KfW-Studienkredits kann zwischen 100 und 650 EUR monatlich betragen. In der Regel werden bis zu zehn Fachsemester finanziert. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet den Studienkredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen oder vom Studienfach an. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Der Zinssatz ist variabel. Er wird jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres neu festgelegt. Bis zum 30.09.2011 beträgt er 2,57 %. Umfassende Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de. Als einer der Vertriebspartner vermittelt auch das Studentenwerk Dresden (Service-Büro) den KfW-Studienkredit. Außerdem bewilligt die KfW ab dem 5. Fachsemester bzw. nach bestandener Zwischenprüfung einen Bildungskredit, der in der Regel 300 EUR pro Monat beträgt. Prüfen Sie sorgfältig die alternativen Möglichkeiten der Studienfinanzierung! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Der Geschäftsbereich Studienfinanzierung wünscht Ihnen einen erfolgreichen Start ins Studium!

Zurück zur Übersicht der SPIEGEL-EI-Ausgabe 13/2011