150 Euro Umzugsbeihilfe

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 14/2011, gültig vom 07.11.2011 bis 03.12.2011.

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Die Landeshauptstadt Dresden zahlt eine Umzugsbeihilfe an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegen.

Die Anmeldung der Hauptwohnung muss in der Zeit von Januar bis Dezember des laufenden Jahres, also noch in 2011, erfolgt sein. Im Folgejahr kann der Student oder die Studentin die Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro beim Studentenwerk Dresden beantragen.Die Anträge sind im Zeitraum von Januar bis März 2012 persönlich im Geschäftsbereich Wohnen des Studentenwerks zu stellen.

Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt.

Die Regelung gilt für Studierende folgender Hochschulen:

  • Technische Universität Dresden,
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden,
  • Hochschule für Bildende Künste Dresden,
  • Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden,
  • Palucca Hochschule für Tanz Dresden,
  • Evangelische Hochschule Dresden,
  • Hochschule für Kirchenmusik.
Die Überweisung der Beihilfe erfolgt ca. 4 bis 6 Wochen nach Antragstellung auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind im Studentenwerk erhältlich oder können von der Website der Stadt Dresden oder des Studentenwerks. Auf beiden Websites gibt es jeweils auch weiterführende Informationen.

Geschäftsbereich Wohnen

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