Jetzt Umzugsbeihilfe beantragen!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2012, gültig vom 09.01.2012 bis 05.02.2012.

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Die Landeshauptstadt Dresden zahlt auch im Jahr 2012 eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben.

Die Anmeldung der Hauptwohnung muss in der Zeit von Januar bis Dezember 2011 erfolgt sein. Bis zum 29. März 2012 kann der Antrag auf Umzugsbeihilfe im Studentenwerk, Geschäftsbereich Wohnen gestellt werden. Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen! Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt. Die Regelung gilt nur für Studierende folgender Bildungseinrichtungen: TU, HTW, HfM, HfBK, Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Hochschule für Kirchenmusik, Evangelische Hochschule Dresden. Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind im Studentenwerk erhältlich. Sie können auch von der Website der Stadt Dresden oder des Studentenwerks ausgedruckt werden.

Sprechzeiten im Geschäftsbereich Wohnen:

Montag09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Zur Antragstellung sind vorzulegen:

  • der vollständig ausgefüllte Antrag,
  • der gültige Studentenausweis,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • die Anmeldebestätigung über den Hauptwohnsitz in Dresden.

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