Information zur Zweitwohnungssteuer in Görlitz

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2013, gültig vom 07.01.2013 bis 03.02.2013.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

In Görlitz lohnt es sich für Studierende, sich mit Hauptwohnsitz anzumelden, denn sie bekommen 50 Euro Zuschuss von der Stadt. Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat 2010 die Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2011 beschlossen. Aufgrund dessen erhebt die Stadt Görlitz seit Januar .2011 auf das Innehaben einer Zweitwohnung eine örtliche Aufwandssteuer.

Studierende, die in Görlitz ihre Hauptwohnung anmelden, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten des Studiums in Höhe von 50,00 EUR.

Der Antrag kann im Einwohnermeldeamt unter Vorlage des Personalausweises, des Studentenausweises und der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung bis zum 31.01.2013 gestellt werden. Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen. Die Zuwendung wird dem Studenten nach Antragstellung auf das Konto überwiesen.

Die Stadt Zittau erhebt keine Zweitwohnungssteuer.

Zurück zur Übersicht der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2013