Umzugsbeihilfe – schnell und unkompliziert

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 2/2013, gültig vom 04.02.2013 bis 03.03.2013.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

In Windeseile wird der Antrag ausgefüllt und ohne langes Warten bei einem der zuständigen Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Wohnen abgegeben. Die Studierenden „strömen“ ins Studentenwerk und nehmen die Umzugsbeihilfe gerne an.

Umzugsbeihilfe bzw. Begrüßungsgeld beantragen
Viele Studierende beantragen Umzugsbeihilfe im Geschäftsbereich Wohnen des Studentenwerks Dresden.

Mit 150 Euro „belohnt“ die Stadt Dresden jene Studierende, die ihren Hauptwohnsitz erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben. Die Wohnsitznahme muss in der Zeit von Januar bis Dezember 2012 erfolgt sein, maßgeblich ist der Tag des Einzuges. Das Studentenwerk Dresden hilft bei der Auszahlung der Beihilfe und ermöglicht unkompliziert und schnell die Überweisung der 150 Euro.

Einzige Bedingung: Die Studierenden müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen. Vorzulegen sind dann der vollständig ausgefüllte Antrag, der Personalausweis, ein gültiger Studentenausweis und die Anmeldebestätigung über den Hauptwohnsitz.

Sascha M. studiert seit Herbst 2012 Werkstoffwissenschaften an der TU Dresden. Er kommt aus Bad Langensalza und hat beim Meldeamt von der Umzugsbeihilfe erfahren. „Ich weiß noch nicht, wofür ich die 150 Euro verwende, aber es ist ein willkommener Zuschuss!“ Ann-Kristin P. aus Braunschweig studiert im ersten Semester Wirtschaftswissenschaften. Auch sie schätzt die unkomplizierte Beantragung und denkt darüber nach, die 150 Euro in die Semestergebühren für das Sommersemester 2013 zu investieren.

Erstmalig können in diesem Jahr auch Studierende der Berufsakademie Sachsen –Staatliche Studienakademie Dresden Umzugsbeihilfe beantragen! Noch bis zum 28. März ist die Beantragung im Studentenwerk möglich!

Sprechzeiten im Geschäftsbereich Wohnen:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Infos unter: www.studentenwerk-dresden.de/wohnen/umzugsbeihilfe.html

Zurück zur Übersicht der SPIEGEL-EI-Ausgabe 2/2013