Was ist zu tun, wenn der Mietvertrag im Wohnheim endet?

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 6/2013, gültig vom 01.07.2013 bis 28.07.2013.

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Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Studium geschafft oder Praktikum in Sicht – der Mietvertrag für das Wohnheimzimmer endet und der Auszug steht an. Hier eine Checkliste, die helfen kann:

  • Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin zur Platzabnahme und Inventarübergabe mit Ihrem Hausmeister. Zur Platzabnahme ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich, um die ordnungsgemäße Inventarübergabe bzw. eventuell festgestellte Mängel zu bestätigen. Dazu halten Sie bitte das Inventarverzeichnis bereit.
  • Ihr Auszug einschließlich Übergabe aller Schlüssel muss spätestens bis 12 Uhr des letzten Werktags im letzten Mietmonat erfolgt sein. Fällt der Monatsletzte und damit das Mietende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, so erfolgt die Rücknahme der Mietsache durch den Hausmeister am letzten vorangehenden Arbeitstag (Montag bis Freitag) während seiner Dienststunden. Die letzte Monatsmiete verringert sich hierdurch nicht.
  • Bitte beräumen Sie das Wohnheim sachgerecht von allen durch Sie mitgebrachten Gegenständen, damit nicht eine spätere Entsorgung zu Ihren Lasten erfolgen muss.
  • Bitte melden Sie ggf. auch andere genutzte Dienste ordnungsgemäß ab (z.B. Internet-Zugang).
  • Wenn Sie einen Parkplatz /eine Garage gemietet haben, geben Sie bitte die Parkkarte / den Chip / den Pollerschlüssel beim Hausmeister ab.
  • Bei eingezahlter Kaution erfolgt die Rücküberweisung ca. 10 Wochen (also ca. 2,5 Monate) nach Ablauf Ihres Mietvertrages auf das von Ihnen angegebene Konto, vorausgesetzt, die Rückgabe der Mietsache erfolgte ordnungsgemäß und es bestehen keine Forderungen (z.B. Abstandszahlung wegen Beendigung des Mietvertrages innerhalb der ersten 12 Monate) seitens des Studentenwerkes.
  • Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Wohnsitz beim zuständigen Meldeamt ab- bzw. umzumelden.

Wenn es Fragen gibt, zögern Sie nicht, sich an Ihren Hausmeister oder an Ihre Sachbearbeiterin Vermietung zu wenden:

Wer aus dem Wohnheim auszieht, sollte sich eine Checkliste machen... Foto: Klaus Bergmann
Wer aus dem Wohnheim auszieht, sollte sich eine Checkliste machen... Foto: Klaus Bergmann
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