Der Bildungskredit

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 21/2004, gültig vom 08.11.2004 bis 21.11.2004.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen gibt es eine neue Fördermöglichkeit: den Bildungskredit. Er kann auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichen, nicht durch BAföG erfasstem Aufwand gewährt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten unabhängig. Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das in monatlichen Raten von 300 Euro ausgezahlt wird. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten be-willigt werden.

Bei entsprechendem Bedarf, zum Beispiel für die Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien, kann die einmalige Zahlung von bis zu sechs Raten in einer Summe – neben der mo-natlichen Zahlung – beantragt werden.
Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen.

Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich an dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate) zuzüglich eines Verwaltungskostenaufschlags in Höhe von einem Prozent p.a. Er wird halbjährlich zum 01. April und zum 01. Oktober an die aktuellen Konditionen ange-passt und beträgt seit dem 01.Oktober 04 zuzüglich Aufschlag 3,27 %.
Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. Wichtig für die Rückzahlung: Der Bildungskredit ist für vier Jahre – beginnend mit der ersten Fälligkeit – tilgungsfrei.

Wollen Sie mehr wissen? Wer ist berechtigt, und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Wie läuft das Antragsverfahren und wie die Rückzahlung? Informationen und Anträge erhalten Sie im Servicebüro Studienfinanzierung (Zimmer 420/421) Im Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Str.18, 01069 Dresden sowie über folgen-de Kontaktadresse: Bundesverwaltungsamt, Abt. IV Bildungskredit, 50728 Köln
Tel.: 0188 8 3584492 www.bundesverwaltungsamt.de

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

Zurück zur Übersicht der SPIEGEL-EI-Ausgabe 21/2004