BAföG beantragen: Nicht einfach, aber es lohnt sich

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 3/2014, gültig vom 07.04.2014 bis 04.05.2014.

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BAföG-Antrag stellen lohnt sich

Die Formulierungen des BAföG-klingen für viele Studierende nach viel Arbeit und wenig Ertrag. Doch was tun, wenn eigenes Einkommen und Vermögen und das Einkommen der Eltern nicht ausreichen?

Wie heißt es so schön im Studentenwerks-Hochdeutsch: „Grundsätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung, wenn Sie Studierender deutscher Staatsangehörigkeit sind, der bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr noch nicht beendet und noch keine nach diesem Gesetz förderfähige (Fach-) Hochschulausbildung abgeschlossen hat.“ Beim Studentenwerk Dresden lag die Zahl der bearbeiteten BAföG-Anträge im Jahr 2013 bei 14.765. Nach Prüfung der Ansprüche erhielten 11.068 Studierende tatsächlich BAföG. Wie schwierig fanden Sie es, BAföG zu beantragen?

Was sagen die Studenten?

SPIEGEL-EI fragte nach bei Studenten, die sich der Mühe unterzogen haben, wie oft sie im BAföG-Amt vorsprechen mussten. Martin B., Student im 4. Semester, erinnert sich: „Ich war einmal persönlich für ca. eine halbe Stunde beim BAföG-Amt, führte zwei Telefonate und hatte einige E-Mail-Korrespondenzen mit der zuständigen Sachbearbeiterin. Insgesamt habe ich etwa zwei Stunden reine Arbeitszeit benötigt.“ Das Studentenwerk Dresden empfiehlt dringend allen Studierenden, den Weg zum BAföG-Amt nicht zu scheuen, denn eine Prüfung Ihres Anspruchs auf staatliche Leistungen lohnt sich auf jeden Fall! Der Anspruch entsteht ab dem Monat, in dem ein schriftlicher Antrag im Amt eingeht. Die Antragstellung für Leistungen nach dem BAföG ist formblattgebunden. Formblätter können Sie unter www.das-neue-bafoeg.de ausdrucken oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten.

Noch ein Wort zu den Bedarfssätzen: Wie viel BAföG kann ich bekommen?

Die Höhe der monatlichen BAföG-Zahlungen errechnet sich aus dem festgelegten Bedarfssatz und Ihrem anrechenbaren Einkommen und Vermögen, dem Einkommen Ihres Ehegatten bzw. Lebenspartners und/oder Ihrer Eltern. Liegen diese unterhalb bestimmter Freigrenzen, haben Sie Anspruch auf den »BAföG-Höchstsatz«, ansonsten erfolgt deren Anrechnung.

Der maximale BAföG-Bedarf errechnet sich seit Oktober 2010 wie folgt:

Bei den Eltern wohnendNicht bei Eltern wohnend
Grundbedarf422 EUR597 EUR
Zuschuss Krankenversicherungmax. 62 EURmax. 62 EUR
Zuschuss Pflegeversicherung11 EUR11 EUR
Maximale Förderung495 EUR670 EUR

Gegen den individuell errechneten Bedarf wird das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners und der leiblichen Eltern (in dieser Reihenfolge) angerechnet. Fazit: Es lohnt sich also, den etwas beschwerlichen Weg der BAföG-Antragstellung zu gehen, denn auch ein Teil des Höchstsatzes kann schon helfen, die Studienzeit zu finanzieren.

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