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Imma-Bescheinigung für Sommersemester 2014 bitte vorlegen!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 3/2014, gültig vom 07.04.2014 bis 04.05.2014.

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Wir möchten alle Bezieher von Ausbildungsförderung im Bewilligungszeitraum Wintersemester 2013/2014 bis Sommersemester 2014 daran erinnern, uns die aktuellen Nachweise zur Einschreibung gemäß § 9 BAföG für das Sommersemester 2014 vorzulegen. Sofern sich im Bewilligungszeitraum auch andere Kinder der Eltern in Ausbildung befinden und bei der Berechnung des Förderungsanspruches berücksichtigt wurden, sind auch für diesen Personenkreis die Nachweise zur Einschreibung unaufgefordert vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass in Urlaubssemestern kein Anspruch auf Leistungen der Ausbildungsförderung besteht. Bei rechtzeitiger Anzeige vermeiden Sie Überzahlungen. Es liegt somit auch in Ihrem Interesse, den Nachweis nach § 9 BAföG rechtzeitig nach Erhalt vorzulegen.

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