Kein BAföG im Urlaubssemester

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 4/2015, gültig vom 11.05.2015 bis 14.06.2015.

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Nehmen Studenten ein Urlaubssemester, haben sie für diese Zeit keinen Anspruch auf BAföG. Um Probleme bei der BAföG-Zahlung zu vermeiden, sollten Studierende Ihre(n) BAföG-Bearbeiter informieren, sobald sie vorhaben, ein Urlaubssemester einzulegen. Beratung und Hilfe ist immer empfehlenswert. Nach der Rückkehr an die Universität können die Studierenden dann erneut BAföG beantragen.

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