Wer bekommt eigentlich BAföG

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 8/2015, gültig vom 04.11.2015 bis 01.12.2015.

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Im Studentenwerk Dresden gibt‘s die BAföG-Formulare!
Im Studentenwerk Dresden gibt‘s die BAföG-Formulare!

Fragen Sie sich auch manchmal, wer eigentlich Anspruch auf BAföG hat und welche Faktoren bei der Berechnung eine Rolle spielen? Wir geben Antwort.

Grundsätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung, wenn Sie Studierender deutscher Staatsangehörigkeit sind, der bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr noch nicht beendet hat und noch keine nach diesem Gesetz förderfähige (Fach-) Hochschulausbildung abgeschlossen hat.

Auch für Studierende, die bei der Antragstellung älter als 30 Jahre sind oder für ausländische Studierende kann unter bestimmten Voraussetzungen –wenn Sie z. B. ein Masterstudium als zweites (Fach-) Hochschulstudium aufnehmen und bei Beginn dieses nicht älter als 35 Jahre sind – BAföG gezahlt werden. Weiterführende Infos dazu bekommen Sie im Servicebüro oder bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.

Zahlreiche Faktoren fließen in BAföG-Berechnung ein

BAföG wird aber nur gezahlt, wenn Ihnen die Mittel, die Sie zum Lebensunterhalt benötigen, nicht anderweitig zur Verfügung stehen – also weder aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen, noch aus dem Einkommen Ihres Ehegatten, Ihres Lebenspartners oder Ihrer Eltern. Im Ausnahmefall, wenn durch den Auszubildenden die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, kann Ausbildungsförderung auch ohne Anrechnung des Einkommens der Eltern geleistet werden.

Bei der Berechnung des BAföG-Anspruchs und bei der Entscheidung, ob ein solcher dem Grunde nach überhaupt besteht, gibt es zahlreiche zu beachtende Faktoren, die es unmöglich machen, dies hier allgemein darzustellen. Aber gerade diese Individualität kennzeichnet das BAföG. Also, bevor Sie sich aufgrund der großen Menge von Gesetzestexten die Haare raufen, nutzen Sie lieber das Informationsangebot des Amtes für Ausbildungsförderung. Eine persönliche Beratung ist schließlich allemal besser als das stundenlange Lesen eines Gesetzes, oder?

Individuelle Beratung vor Ort im Studentenwerk

Für alle Ihre Fragen zu Änderungen oder generell zum BAföG stehen Ihnen die Sachbearbeiter/innen und unser Servicebüro Studienfinanzierung zur Verfügung.

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