Jetzt Umzugsbeihilfe beantragen!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2016, gültig vom 13.01.2016 bis 02.02.2016.

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Ein Student befindet sich im Foyer des Verwaltungsgebäudes des Studentenwerks und füllt an einem Stehtisch einen Antrag aus. Es handelt sich um den Antrag auf Umzugsbeihilfe, um den es in diesem Artikel geht. Im Hintergrund befindet sich das Foyer des Studentenwerks, in dem zwei weitere Studentinnen Anträge ausfüllen bzw. bei der Info-Stelle auf eine Auskunft warten. Ein weiterer Student verlässt gerade das Foyer in Richtung Ausgang.

Die Landeshauptstadt Dresden zahlt auch im Jahr 2016 eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben.

Der Umzug nach Dresden muss in der Zeit von Januar bis Dezember 2015 erfolgt sein, maßgeblich ist der Tag des Einzuges. Noch bis zum 31. März 2016 kann der Antrag auf Umzugsbeihilfe im Studentenwerk, Geschäftsbereich Wohnen, gestellt werden. Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt.

Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind im Studentenwerk erhältlich. Sie können auch von der Website der Stadt Dresden oder des Studentenwerks ausgedruckt werden. Die Antragstellung kann nur persönlich zu den Sprechzeiten erfolgen!

Zur Antragstellung sind vorzulegen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • gültiger Studentenausweis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Anmeldebestätigung über den Hauptwohnsitz
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