Wie viel BAföG können Studierende eigentlich bekommen?

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2016, gültig vom 13.01.2016 bis 02.02.2016.

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Die Berechung erfordert einige Formulare, die Studierende fristgerecht einreichen müssen. Daraus ergibt sich der BAföG-Betrag, der monatlich gezahlt wird. Die Höhe der monatlichen BAföG-Zahlungen errechnet sich aus dem gesetzlich festgelegten Bedarfssatz und dem anrechenbaren Einkommen und Vermögen des Studierenden, dem Einkommen der Ehegatten bzw. Lebenspartners und/oder der Eltern. Liegen diese unterhalb bestimmter Freigrenzen, haben Studierende Anspruch auf den »BAföG-Höchstsatz«, ansonsten erfolgt deren Anrechnung. Falls Studierende schon Kinder haben, erhöht sich die maximale Förderung um den Kinderbetreuungszuschlag.

Gegen den individuell errechneten Bedarf wird das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners und der leiblichen Eltern in dieser Reihenfolge angerechnet. Die Berechnung des jeweiligen BAföG-Anspruchs ist sehr komplex, sodass wir hier keine absoluten Einkommensgrenzen nennen können. Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag oder nutzen Sie unser Angebot der Vorabberechnung durch das Servicebüro Studienfinanzierung.

Der maximale BAföG-Bedarf errechnet sich seit Oktober 2010 wie folgt:

Bei Eltern wohnend Nicht bei Eltern wohnend*
Grundbedarf 422 EUR 597 EUR
Zuschuss für Krankenversicherung max. 62 EUR max. 62 EUR
Zuschuss zur Pflegeversicherung 11 EUR 11 EUR
Maximale Förderung 495 EUR 670 EUR

* die Wohnung darf nicht im Eigentum/Miteigentum der Eltern stehen.
Im Eigentum der Eltern steht die Wohnung, wenn sie zumindest 50 Prozent Anteile besitzen.

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