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Achtung BAföG-Antragsteller – ab sofort gibt es neue Formblätter

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 4/2016, gültig vom 04.05.2016 bis 07.06.2016.

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Sie haben vor, demnächst einen BAföG-Antrag zu stellen? Achten Sie bitte darauf, dass ab sofort nur noch die neuen BAföG-Formblätter mit Stand 2016 verwendet werden dürfen. Sämtliche Formulare mit dem Stand 2011 können nicht mehr benutzt werden. Sie haben bereits einen Antrag für Zeiträume ab August 2016 mit den alten Formblättern gestellt? Dann ist es leider notwendig, dass Sie die neuen Formulare noch einmal ausgefüllt einreichen. Dies mag Ihnen lästig und bürokratisch erscheinen. Erforderlich wird dies jedoch, da ab 1. August dieses Jahres der letzte Teil des 25. BAföG-Änderungsgesetzes in Kraft tritt und die neuen Formblätter an die Änderungen angepasst wurden.

Detaillierte Informationen, wie sich die Änderungen der 25. BAföG-Novelle auf Ihre Ausbildungsförderung auswirken, finden Sie in der Juni-Ausgabe des SPIEGEL-EI (5/2016). Die neuen Formblätter liegen ab sofort in der 4. Etage des Studentenwerks Dresden aus. Sie erhalten sie auch im Servicebüro des BAföG-Amtes (Zimmer 533 in der 5. Etage), bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder auf der Website www.bafög.de.

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