Ab Januar Umzugsbeihilfe beantragen

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2017, gültig vom 09.01.2017 bis 29.01.2017.

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Die Landeshauptstadt Dresden zahlt auch im Jahr 2017 eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben.

Der Umzug nach Dresden muss in der Zeit von Januar bis Dezember 2016 erfolgt sein, maßgeblich ist der Tag des Einzuges. Vom 2. Januar bis zum 30. März 2017 kann der Antrag auf Umzugsbeihilfe im Studentenwerk, Geschäftsbereich Wohnen, gestellt werden. Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt.

Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind im Studentenwerk erhältlich. Sie können auch die Downloadformulare auf der Website der Stadt Dresden oder des Studentenwerks Dresden nutzen.

Die Antragstellung kann nur persönlich zu den Sprechzeiten erfolgen!

Zur Antragstellung sind vorzulegen:

  • der vollständig ausgefüllte Antrag,
  • der gültige Studentenausweis,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • die Anmeldebestätigung Hauptwohnsitz
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