Drei wichtige Tipps für Mieter

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 4/2017, gültig vom 02.05.2017 bis 28.05.2017.

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Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Wer im Wohnheim wohnt hat – wie jeder andere Mieter auch – Rechte und Pflichten. Die stehen natürlich alle im Mietvertrag, den Allgemeinen Mietbedingungen und der Hausordnung. Aber ganz ehrlich – wer hat die von Anfang bis Ende gelesen? Das Studentenwerk Dresden hat hier drei Hinweise für Mieter zusammengestellt, die das Leben im Wohnheim erleichtern sollen.

Einige Studenten laufen auf den Eingang des Wohnheims Wundtstraße 7 zu. Vor dem Wohnheim parken einige Mopeds und viele Fahrräder sind abgestellt. Ein dicht belaubter Baum ragt ins Bild hinein.
Mieter haben Rechte UND Pflichten. Und sie tragen die Verantwortung für IHREN Schlüssel. Bei Verlust und Notöffnung entstehen hohe Kosten! Achten Sie deshalb auf Ihre Schlüssel! Foto: Klaus Bergmann | imBlickFeld.de

Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis der Wohnberechtigung bis 31. Mai vorlegen!

Ein Original der Immatrikulationsbescheinigung muss jedes Semester unaufgefordert durch den Mieter der zuständigen Sachbearbeiterin vorgelegt werden.

Die Allgemeinen Mietbedingungen regeln dazu Folgendes: §1 Wohnberechtigung Der Mieter ist verpflichtet, jeweils für das laufende Semester – ... bis zum 31. Mai eines jeden Jahres für das Sommersemester – dem Studentenwerk Dresden unaufgefordert eine Studienbescheinigung zuzuleiten. Geschieht dies auch nach einer mit Fristsetzung verbundenen Abmahnung durch das SWD nicht, kann das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Die Abgabe der Immatrikulationsbescheinigung erfolgt am einfachsten als E-Mail-Anhang an die jeweilige Sachbearbeiterin. Sie kann aber auch über den Hausbriefkasten des Studentenwerks erfolgen. In diesem Fall legen Sie die Immatrikulationsbescheinigung bitte in einen Briefumschlag und beschriften diesen mindestens mit dem Namen Ihrer Sachbearbeiterin und dem Hinweis „Wohnen“.

Untervermietung im Studentenwohnheim – Untermietbörse online

Bewohner, die sich für längere Zeit (maximal ein Semester) nicht in Dresden aufhalten und ihren Mietvertrag während dieser Zeit nicht kündigen möchten, können ihr Zimmer für diese Zeit einem anderen Studenten untervermieten. Dabei kann der Untermieter auch ein nicht in Dresden immatrikulierter Student sein. Der Studentenstatus ist jedoch zwingend und muss durch Vorlage des Studentenausweises vom Untermieter nachgewiesen werden.

Das Untermietverhältnis muss in jedem Fall von der zuständigen Sachbearbeiterin vor Abschluss des Untermietvertrages genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Sachbearbeiterin, sie hält auch ein entsprechendes Formular für Sie bereit (nicht auf Website verfügbar). In jedem MieterFall wird die Miete auch während der Untervermietung vom Konto des Hauptmieters abgebucht. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie mit dem Untermieter einen schriftlichen Untermietvertrag abschließen, in dem so wichtige Dinge wie Zeitraum, Zahlung der Miete und Kündigung geregelt sind.

Technische Rufbereitschaft des Studentenwerks und Schlüsselnotdienst

Der Schlüsseldienst ist für Notöffnung für studentische Zimmer- und Wohnungstüren in den Wohnheimen zuständig, wenn der Zeitraum außerhalb der Dienstzeit des Studentenwerks Dresden liegt. Bitte beachten Sie die Kosten, die Ihnen für den Ruf des Schlüsseldienstes entstehen! 50 Euro Notöffnungspauschale zzgl. 30 Euro Nachtzuschlag (zw. 22:00 und 7:00 Uhr) bzw. 30 Euro Sonn- und Feiertagszuschlag (ganztags)

Vertragspartner des Studentenwerks Dresden ist:

Felgner Sicherheitstechnik GmbH & Co KG
Heiligenbornstraße 17
01219 Dresden
Notrufnummer: 0170 7333819

Bei Havarien von technischen Anlagen außerhalb der Dienstzeiten des Hausmeisters informieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst des Studentenwerks. Gemeint sind hier Havarien an Heizungsanlagen, Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, Elektroanlagen, Lüftungsanlagen, Aufzügen, Kälteanlagen, Brandmeldeanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Notrufnummer: 0171 6254968

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