Eine Checkliste hilft beim Auszug aus dem Wohnheim

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 5/2017, gültig vom 29.05.2017 bis 30.06.2017.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.
Das Foto illustriert den Beitrag „Eine Checkliste hilft … beim Auszug aus dem Wohnheim“. Der Auszug aus dem Wohnheim wird hier symbolisiert durch einen gepackten Koffer, auf dem ein Teddybär sitzt.
Vor dem Auszug aus dem Wohnheim sollte sich jeder Student eine Checkliste machen, welche Termine einzuhalten sind. Foto: SWDD/Archiv

Vor dem Kofferpacken sollte die Überlegung stehen: Ist mein Wohnheimzimmer noch in dem Zustand, in dem ich es übernommen habe? Mieter, die aus einer Wohnung ausziehen, müssen selbstverständlich dafür sorgen, dass die „Mietsache”, wie es so schön im Amtsdeutsch heißt, beim Auszug genauso aussieht, wie bei der Übernahme der Wohnung. Wer im Wohnheim wohnt und zum Ende des Semesters Platz macht für die Erstsemesterstudenten, die schon mit den Füßen scharren, der sollte einige Dinge beachten.

Die SPIEGEL-EI-Redaktion hat deshalb bei den Wohnheimbereichsleitern des Studentenwerks Dresden nachgefragt und einige Hinweise zusammengestellt, die den Auszug erleichtern sollen.

Termin des Auszugs rechtzeitig und nicht am Wochenende planen

Erste Regel: Das Mietverhältnis endet immer am letzten Tag eines Monats 12 Uhr. Wenn der Monatsletzte und somit das Mietvertragsende also auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt, so hat die Zimmerrückgabe an den Hausmeister spätestens am letzten vorangehenden Arbeitstag (Montag bis Freitag) während seiner Arbeitszeit zu erfolgen.

Sollte ein Auszug auf Verlangen des Mieters vor dem letzten Werktag seines Mietverhältnisses erfolgen, so hat der Mieter keinen Anspruch auf eine anteilige oder volle Mieterstattung. Der Zeitpunkt der Abnahme des Zimmers durch den Hausmeister ist spätestens fünf Werktage vorher zu vereinbaren. Zum Termin muss der Mieter persönlich anwesend sein.

Zimmerrückgabe ohne Wollmäuse und Ikea-Teppich!

Darüber hinaus sind bei einer Zimmerrückgabe einige Dinge zu beachten: Das Zimmer ist dem Hausmeister zur Übergabe vollständig beräumt zu präsentieren: Mitgebrachte Gegenstände sind wieder mitzunehmen, ob es sich nun um Accessoires wie Teppiche, Kissen, Lampen, Möbel oder andere private Gegenstände handelt. Die Geschmäcker sind bekanntlich verschieden und jeder neue Mieter möchte seinen eigenen Stil verwirklichen. Das Zimmer muss sich insgesamt in einem sauberen und ordentlichen Zustand befinden. Wichtig ist ebenfalls die Übergabe aller Schlüssel an den Hausmeister. Andernfalls fallen entsprechende Kosten für notwendige Ersatzbeschaffungen an. Auch die Kosten für eventuell erforderliche Beräumung, Reinigung, Reparaturen sowie unverhältnismäßiger Abnutzung werden ebenfalls dem Mieter in Rechnung gestellt – sie werden in der Folge mit der hinterlegten Kaution verrechnet.

Vermeiden Sie deshalb einen Auszug ohne Abnahme des Zimmers durch den Hausmeister. In einem derartigen Fall sind Probleme vorprogrammiert. Stellt der Hausmeister fest, dass im Zimmer nicht zugehörige Gegenstände „hinterlassen” wurden, so wird dieses Zimmer trotzdem neu vermietet. Die privaten Gegenstände des Vormieters werden eingelagert und verwahrt. Ein Jahr nach Beendigung des Mietvertrages werden diese Sachen, die nach dieser Frist in das Eigentum des Studentenwerks Dresden übergehen, entsorgt oder ggf. zur Kostendeckung im Rahmen der Ausübung des Vermieterpfandrechtes herangezogen.

Wir sind sicher, wenn Sie rechtzeitig einen Übergabetermin mit dem Hausmeister vereinbaren und unsere Informationen beachten, werden Sie bei ihrer Zimmerübergabe keine Probleme haben.

Ute Arnold, Mike Anke
(Wohnheimbereichsleiter)

Zurück zur Übersicht der SPIEGEL-EI-Ausgabe 5/2017