Wohnen für Anfänger: (my) best time @ wohnheim

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 7/2017, gültig vom 25.09.2017 bis 29.10.2017.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.
Blick auf das hohe Studentenwohnheim auf der St. Petersburger Straße 21.
Der große Einzug: Zu Beginn dieses Wintersemesters finden 2.367 Studenten ihr neues „Zuhause auf Zeit” in den Wohnheimen des Studentenwerks Dresden. Foto: © Studio Stemmler

Etwa zwanzig Prozent aller Studienanfänger wohnen in Wohnheimen des Studentenwerks Dresden.

Zu Beginn dieses Wintersemesters finden 2.367 Studenten ihr neues „Zuhause auf Zeit” in unseren Studentenwohnheimen; 1.930 in Dresden und 431 in Zittau und Görlitz. Insgesamt stehen in diesem Wintersemester für die Studierenden ca. 6.600 Wohnheimplätze zur Verfügung.

Für alle „Wohnheim-Anfänger” und alle anderen Mieter in unseren Wohnheimen wollen wir an dieser Stelle einige wichtige Tipps rund ums Wohnen geben: (Alle nachfolgenden Informationen sind auch auf unserer Webseite verfügbar, insbesondere unter dem Punkt „Infos für Mieter”.)

Wichtiger Ansprechpartner vor Ort: Der Hausmeister

Ihr Hausmeister ist Ihr Ansprechpartner vor Ort. Wenn der Wasserhahn tropft oder die Schranktür klemmt, dann teilen Sie ihm das umgehend mit einem Reparaturauftrag schriftlich mit. Wollen Sie Ihrem Zimmer einen neuen Anstrich geben, so reden Sie auch darüber mit Ihrem Hausmeister. Er bestätigt die Notwendigkeit des „Tapetenwechsels” und stellt damit sicher, dass Sie den Großteil Ihrer finanziellen Aufwendungen für diese Aktion vom Studentenwerk zurückerstattet bekommen (Quittungen aufheben!). Auch wenn Sie zusätzliches Mobiliar in das Wohnheimzimmer einbringen wollen, lassen Sie sich das vom Hausmeister bitte bestätigen.

Wenn schwerwiegendere Probleme im Wohnheim auftreten, insbesondere mit der Einhaltung der Hausordnung, können Sie sich auch an den zuständigen Wohnheimbereichsleiter wenden. Die Wohnheime sind nach territorialen Kriterien in Bereiche aufgeteilt; Sitz und Telefonnummer des Bereichsleiters finden Sie auf unserer Website sowie im Schaukasten (schwarzes Brett) im Foyer Ihres Wohnheimes. In diesen Kasten sollten Sie öfter schauen, denn hier werden wichtige Termine und Hinweise, die alle Mieter betreffen, mitgeteilt.

Internet – wie und wo?

Für die Internet-Anbindung in Ihrem Zimmer gibt es studentische Netzadministratoren, an die Sie sich zur Installation eines solchen Anschlusses wenden können. Wer diese Administratoren sind – siehe Website oder Schaukasten.

Auf zur Meldestelle – innerhalb der ersten 14 Tage

Soweit nicht schon geschehen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde hier in Dresden an. Auch diese Adresse finden Sie im Schaukasten. Für alle, die im Laufe eines Jahres ihren Hauptwohnsitz zum Zwecke des Studiums erstmals nach Dresden verlegen, gewährt die Stadt Dresden eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 EUR. Diese Umzugsbeihilfe kann in den ersten drei Monaten des Folgejahres im Geschäftsbereich Wohnen des Studentenwerks persönlich beantragt werden. Bei der Anmeldung mit Nebenwohnsitz ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Dresden eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Nähere Informationen zu Umzugsbeihilfe und Zweitwohnsitzsteuer finden Sie unter www.dresden.de.

Für die Wohnberechtigung Imma-Bescheinigung einreichen!

Auch wenn Ihr Mietvertrag für die gesamte Studienzeit gilt, müssen Sie Ihre Wohnberechtigung innerhalb der ersten zwei Monate eines jeden Semesters durch Abgabe einer Immatrikulationsbescheinigung bei Ihrer Sachbearbeiterin Vermietung nachweisen. Melden Sie bitte rechtzeitig Änderungen, die Ihre Bankverbindung betreffen. Gebucht wird die Miete immer bis zum Siebenten des Monats. Sollte es Probleme geben, auf die wir Sie u. U. auch schriftlich hinweisen, melden Sie sich bitte umgehend.

Umzugsantrag – ab 1. November möglich

Für alle, die mit dem jetzigen Wohnheimplatz nicht so richtig zufrieden sind, besteht ab 1. November die Möglichkeit, einen Umzugsantrag zu stellen. Die für Ihr derzeitiges Wohnheim zuständige Sachbearbeiterin Vermietung hält ein entsprechendes Formular für Sie bereit. Wichtig ist, dass Sie sich für ein konkretes Haus entscheiden, und die Zeit bis zum 1. November nutzen, um sich in den Wohnheimen umzusehen. Für jedes Wohnheim wird eine Warteliste geführt, auf die Ihr Umzugsantrag gesetzt wird. Auf unserer Website können Sie sich jederzeit informieren, an welcher Stelle der Warteliste Sie stehen. Ein Umzug kann immer zum Monatsersten erfolgen, wenn er bis zum 15. des Vormonats genehmigt wurde. Für Umzüge innerhalb eines Hauses ist eine Gebühr von 10 EUR zu entrichten; ziehen Sie in ein anderes Haus, beträgt die Gebühr 20 EUR.

Was tun, wenn das Praktikum im Ausland stattfindet?

Wenn Sie Ihren Wohnheimplatz für ein Semester untervermieten möchten, weil Sie im Praktikum oder Urlaubssemester sein werden, dann können Sie über unsere Online-Untermietbörse auf der Website des Studentenwerks Ihr Zimmer anbieten und einen wohnberechtigten Untermieter suchen. Untermietverhältnisse müssen Sie von Ihrer Sachbearbeiterin Vermietung genehmigen lassen.

Mietvertrag – Fristen beachten

Der Mietvertrag ist grundsätzlich befristet; in den meisten Fällen bis zum Ende der Regelstudienzeit. Die Kündigung durch den Mieter ist – unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten – jederzeit möglich. Soll der Auszug jedoch innerhalb der ersten zwölf Monate erfolgen, so ist dies grundsätzlich nur durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich, der die Leistung einer Abstandszahlung beinhaltet. In begründeten Fällen ist gemäß der Benutzungsordnung auch eine Verlängerung des Vertrages möglich. Ein Antrag auf Verlängerung muss schriftlich mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages bei der zuständigen Sachbearbeiterin vorliegen.

Einen guten Start ins Wintersemester 2017/18 wünscht Ihnen der Geschäftsbereich Wohnen.

Zurück zur Übersicht der SPIEGEL-EI-Ausgabe 7/2017