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Damit die Zahlung ohne Unterbrechung erfolgt - Wiederholungsantrag rechtzeitig stellen!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 13/2005, gültig vom 20.06.2005 bis 03.07.2005.

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BAföG wird auf Antrag in der Regel für 12 Monate (Bewilligungszeitraum) bewilligt. In vielen Fällen läuft demnächst (August bzw. September) der Bewilligungszeitraum (BWZ) ab, und der Wiederholungsantrag muss auf jeden Fall rechtzeitig gestellt werden. Es wird empfohlen, Wiederholungsanträge zum WS 2005 mit den Einkommensunterlagen der Eltern aus dem Jahr 2003 zwei Monate vor Ablauf des laufenden BWZ einzureichen. Das ist kein gesetzlich vorgeschriebener Termin, sondern lediglich eine Empfehlung, damit für die Bearbeitung dieser Anträge genügend Zeit bleibt und möglichst eine ununterbrochene Förderung erfolgen kann. Antragsformulare gibt es im Amt oder auch unkompliziert im Internet.

Zu Beginn des fünften Fachsemesters ist für die Weitergewährung der Ausbildungsförderung unbedingt ein Eignungsnachweis (Formblatt F5 bzw. Zwischenprüfungszeugnis) vorzulegen. Über den zu erbringenden Eignungsnachweis sollten sich Antragsteller rechtzeitig beim zuständigen Prüfungsamt der Uni/Hochschule informieren.

Die EDV-bezogene Verarbeitung erfolgt in Sachsen zentral nur einmal monatlich. Sie wird vom Rechenzentrum des Statistischen Landesamtes in Kamenz realisiert. Die Übertragung der Daten an den Zentralrechner erfolgt jeweils etwa um die Mitte des Vormonats, für den die Zahlung veranlasst werden soll. Aus diesem Grund muss das BAföG-Amt auch mit diesem „Vorsprung“ die Daten zu den betreffenden Förderungsfällen übermittelt haben, um die Auszahlung zu sichern. Wer also Informationen nach der Monatsmitte abgibt, kann Zahlungsauswirkungen frühestens zum übernächsten Monat erwarten.

Soll demnächst (z.B. ab Wintersemester 2005) eine Ausbildung im Ausland absolviert werden, wird empfohlen, sehr zeitig bei dem für die Ausbildung in dem betreffenden Land zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Antrag zu stellen. Für diese Anträge ist es zusätzlich zu den üblichen Unterlagen notwendig, das Formblatt F6 einzureichen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/ und www.bafoeg-bmbf.de

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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