Jobben und BAföG – geht das?

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 5/2018, gültig vom 05.11.2018 bis 02.12.2018.

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Da die Leistungen nach dem BAföG immer für einen bestimmten Bewilligungszeitraum (BWZ) – in der Regel zwölf Monate – berechnet werden, wird auch das Einkommen des Studenten in diesem Zeitraum betrachtet. Diese Einkommenshöhe wird durch die gesetzlich festgelegten Berechnungsregeln und die Freibeträge bestimmt.

Ein Brief wird geöffnet. Auf dem Anschreiben steht groß „Bescheid“.
BAföG und Jobben kann man durchaus verbinden. Es ist sinnvoll, sich vorher beraten zu lassen, wenn man einen dauerhaften Job annimmt.

Ein Beispiel:

Viele Studenten erzielen ein Nebeneinkommen, z. B. als studentische Hilfskraft an den Hochschulen oder bei anderen Tätigkeiten – das ist ein „Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit“. Aus dieser Einkommensart können seit 01.08.2016 Einkünfte im Bewilligungszeitraum in Höhe von insgesamt ca. 5.400 € erzielt werden, ohne dass eine Anrechnung auf die Höhe der Förderungsleistung erfolgt.

Dieser Betrag errechnet sich für einen ledigen Studenten wie folgt:

Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum (12 Monate)5.400 €
Werbungskostenpauschale (83,34 € je Monat des BWZ)1.000 €
verbleibendes Einkommen4.400 €
Sozialpauschale (21,2 % nach § 21 Abs.2 Nr.1 BAföG)932,80 €
Resteinkommen im Bewilligungszeitraum3.467,20 €
Resteinkommen im Monat (1/12)288,93 €
Freibetrag nach § 23 Abs. 1 BAföG290,00 €
angerechnet auf den Bedarf0,00 €

Sind Sie verheiratet und haben Kinder, können nach § 23 Abs. 1 BAföG noch folgende Freibeträge wirksam werden:

  • für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 570,00 €
  • für jedes Kind des Auszubildenden 520,00 €

Dieser Freibetrag mindert sich um das eigene Einkommen des Ehegatten, Lebenspartners und/oder Kindes. Für Einkommen aus selbstständiger Arbeit und für Vergütungen aus einem Ausbildungsverhältnis (z. B. bei Ableistung eines Praktikums) gelten andere Anrechnungsvorschriften.

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich als BAföG-Empfänger beraten zu lassen, wenn man vorhat, einen dauerhaften Job anzunehmen. Besuchen Sie unser Servicebüro Studienfinanzierung in der Geschäftsstelle des Studentenwerks Dresden.
Öffnungszeiten: Mo und Mi 10–16 Uhr, Do 10–13 Uhr, Fr 10 –15 Uhr.

Bei der Studentische Arbeitsvermittlung (STAV) können Sie sich über Jobangebote für Studenten informieren:

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