Wie finanziere ich mein Studium?

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 4/2019, gültig vom 23.09.2019 bis 03.11.2019.

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Was tun, wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern nicht ausreichen?

Foto: junge Frau mit BAföG-Antrag im Studentenwerk
Stellen Sie einen BAfög-Antrag zur Finanzierung Ihres Studium. © DSW / Jan Eric Euler

Zu empfehlen ist in jedem Fall die Prüfung Ihres Anspruchs auf staatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG. Der Anspruch entsteht ab dem Monat, in dem ein schriftlicher Antrag im Amt eingeht, aber frühestens mit Beginn der Lehrveranstaltungen. Die Antragstellung für Leistungen nach dem BAföG ist formblattgebunden. Formblätter können Sie unter www.bafög.de ausdrucken oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten.

Bedarfssätze BAföG für Studenten:

  • Grundbedarf für Studenten 419 EUR
  • Zuschlag für bei den Eltern wohnende Auszubildende + 55 EUR
  • Insgesamt 474 EUR

oder

  • Zuschlag für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende 325 EUR
  • Insgesamt 744 EUR
  • Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Krankenversicherung (KV) um bis zu 84 EUR
  • Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Pflegeversicherung (PV) 25 EUR

bzw.

  • Zuschlag zur Krankenversicherung (KV) für Studenten über 30 Jahre um bis zu 155 EUR
  • Zuschlag zur Pflegeversicherung (PV) für Studenten über 30 Jahre um bis zu 34 EUR

Jeder Studierende sollte prüfen, ob und in welcher Höhe ihm staatliche Förderung zusteht. Die Zahlungen werden je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsfreies Darlehen geleistet. Das zinsfreie Staatsdarlehen muss lediglich bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 10.010 EUR in moderaten Raten und Zeiträumen (bis zu 20 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit) zurückgezahlt werden.

Studierende im Erststudium können auch ein Darlehen aufnehmen – z. B. bei der KfW Förderbank in Bonn. Die Höhe des KfW-Studienkredits kann zwischen 100 und 650 EUR monatlich betragen. In der Regel werden bis zu zehn Fachsemester finanziert. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet den Studienkredit unabhängig von Einkommen, Vermögen und Studienfach an. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Umfassende Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de. Auch das Studentenwerk Dresden (Servicebüro) vermittelt den KfW-Studienkredit. Außerdem gibt es die Möglichkeit, ab dem fünften Fachsemester bzw. nach bestandener Zwischenprüfung einen Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt Köln zu beantragen, der in der Regel 300 EUR pro Monat beträgt.

Prüfen Sie sorgfältig die alternativen Möglichkeiten der Studienfinanzierung! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie können sich zur Beratung während unserer Öffnungszeiten an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter wenden:

Di 9–12 Uhr + 13–15 Uhr sowie Do 13–17 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten berät Sie unser Servicebüro:
Mo + Mi 10–16 Uhr, Do 10–13 Uhr, Fr 10–15 Uhr

Wichtig!

Nicht vergessen: Am 31.10. ist der letzte Abgabetermin für den „pünktlichen” BAföG-Antrag. Wer für den Monat Oktober noch BAföG beziehen möchte, hat am 31.10. letztmalig Gelegenheit, seinen Antrag fristgerecht einzureichen. Es genügt notfalls ein formloser Antrag, eingeworfen in den Briefkasten des Studentenwerks Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18 (am Donnerstag, dem 31. Oktober, findet aufgrund des Feiertags in Sachsen keine Sprechzeit statt).

Die Formblätter können auch noch nach dem 1. November ausgefüllt werden. Wer seinen Antrag erst im November abgibt, bekommt für den Monat Oktober keine Nachzahlung!

Der Geschäftsbereich Studienfinanzierung wünscht Ihnen einen erfolgreichen Start ins Studium!

Weitere Infos:

Fragen und Antworten (FAQ) zu BAföG und Studienfinanzierung

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