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Studentenwohnheim - neues "Zuhause auf Zeit" für ca. 1950 neue Studenten

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 18/2005, gültig vom 26.09.2005 bis 09.10.2005.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Zu Beginn dieses Wintersemesters finden wieder ca. 1950 Studenten ihr neues "Zuhause auf Zeit" in unseren Studentenwohnheimen; 1500 in Dresden und 450 in Zittau und Görlitz. Für alle "Wohnheim-Anfänger" - aber natürlich auch für alle anderen Mieter - wollen wir an dieser Stelle einige wichtige Tipps rund um das Wohnen geben:

Der Mietvertrag ist grundsätzlich befristet; in dem meisten Fällen bis zum Ende der Regelstudienzeit. Die Kündigung durch den Mieter ist - unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten – jederzeit möglich.

Soll der Auszug jedoch innerhalb der ersten zwölf Monate erfolgen, so ist dies grundsätzlich nur durch Abschluß eines Aufhebungsvertrages möglich, welcher die Leistung einer Abstandszahlung in Höhe der Kaution beinhaltet. In begründeten Fällen ist gemäß der Benutzungsordnung auch eine Verlängerung des Vertrages möglich. Ein Antrag auf Verlängerung muß schriftlich mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages bei der zuständigen Sachbearbeiterin vorliegen. An das Auslaufen des Vertrages errinern wir auch durch Anschreiben der Mieter. Für derartige Fälle ist es besonders wichtig, dass Sie uns bei mehrmonatiger Abwesenheit Ihre Kontaktadresse - auch im Ausland - mitteilen, damit unsere Briefe Sie auch erreichen.

Für alle, die mit dem jetzigen Wohnheimplatz nicht so richtig zufrieden sind, besteht ab 1. November die Möglichkeit, einen Umzugsantrag zu stellen. Die für Ihr derzeitiges Wohnheim zuständige Belegungssachbearbeiterin hält ein entsprechendes Formular für Sie bereit. Wichtig ist, dass Sie sich für ein konkretes Haus entscheiden, und die Zeit bis zum 1. November nutzen, um sich in den Wohnheimen umzusehen. Für jedes Wohnheim wird eine Warteliste geführt, auf die Ihr Umzugsantrag gesetzt wird. Auf unserer Homepage www.studentenwerk-dresden.de können Sie sich jederzeit informieren, an welcher Stelle der Warteliste Sie stehen. Ein Umzug kann immer zum Monatsersten erfolgen, wenn er bis zum 15. des Vormonats genehmigt wurde. Für Umzüge innerhalb eines Hauses ist eine Gebühr von 10,- Euro zu entrichten; zwischen zwei Häusern 20,- Euro.

Ihr Hausmeister ist Ihr Ansprechpartner vor Ort. Wenn der Wasserhahn tropft oder die Schranktür kaputt ist, dann teilen Sie ihm das umgehend mit einem kleinen Reparaturauftrag schriftlich mit. Wollen Sie Ihrem Zimmer einen neuen Anstrich geben, so reden Sie auch darüber mit Ihrem Hausmeister. Er bestätigt die Notwendigkeit des "Tapetenwechsels" und setzt somit die Voraussetzung, dass Sie den Großteil Ihrer finanziellen Aufwendungen für diese Aktion vom Studentenwerk zurückerstattet bekommen (Quittungen aufheben!). Auch wenn Sie zusätzliches Mobiliar in das Wohnheimzimmer einbringen wollen, lassen Sie sich das vom Hausmeister bitte bestätigen.

Wenn schwerwiegendere Probleme im Wohnheim auftreten, insbesondere mit der Einhaltung der Hausordnung, können Sie sich auch an den zuständigen Wohnheimbereichsleiter wenden. Die Wohnheime sind nach territorialen Kriterien in Bereiche aufgeteilt; Sitz und Telefonnummer des Bereichsleiters finden Sie im Schaukasten Ihres Wohnheimes. In diesen Kasten sollten Sie wirklich bei jedem Vorbeigehen schauen, denn hier werden wichtige Termine und Hinweise die alle Mieter betreffen mitgeteilt.
In allen Wohnheimen, in denen eine Internetanbindung möglich ist, gibt es studentische Netzadministratoren, an die Sie sich zur Installation eines solchen Anschlusses wenden können. Wer diese Administratoren sind - siehe Schaukasten.

Soweit nicht schon geschehen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde hier in Dresden an. Die entsprechende Adresse -
siehe Schaukasten. Melden Sie sich auch um oder ab, wenn es erforderlich ist.

Für alle, die im Laufe eines Jahres ihren Hauptwohnsitz zum Zwecke des Studiums erstmals nach Dresden verlegen, gewährt die Stadt Dresden eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro. Diese Umzugsbeihilfe kann in den ersten drei Monaten des Folgejahres in der Hauptabteilung Wohnen des Studentenwerks persönlich beantragt werden. Bei der Anmeldung mit Nebenwohnsitz ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Dresden eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Nähere Informationen zur Umzugsbeihilfe und zur Zweitwohnsitzsteuer finden Sie unter www.dresden.de .

Auch wenn Ihr Mietvertrag für die gesamte Studienzeit gilt, müssen Sie Ihre Wohnberechtigung innerhalb der ersten zwei Monate eines jeden Semesters durch Abgabe eines Originals Ihrer Immatrikulationsbescheinigung bei Ihrer Belegunssachbearbeiterin nachweisen.

Melden Sie bitte rechtzeitig Änderungen, die Ihre Bankverbindung betreffen. Gebucht wird die Miete immer am 7./8. des Monats. Sollte es Probleme geben, auf die wir Sie u.U. auch schriftlich hinweisen, melden Sie sich bitte umgehend.

Wenn Sie Ihren Wohnheimplatz für ein Semester untervermieten möchten, weil Sie im Praktikum oder Urlaubssemester sein werden, dann können Sie über unsere Untermietbörse in der Fritz-Löffler-Straße 18 (Ansprechpartnerin: Frau Schröter) einen wohnberechtigten Untermieter suchen. Untermietverhältnisse müssen Sie von Ihrer Belegungssachbearbeiterin genehmigen lassen.

Wir hoffen und wünschen, dass Ihnen das Wohnen im Studentenwohnheim Spaß macht, dass Sie viele nette Leute kennenlernen und Ihr Studium bestens absolvieren können.

Einen guten Start ins Wintersemester 2005/06 wünscht allen die
Hauptabteilung Wohnen!

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