Umzugsbeihilfe wird für 2019 noch gezahlt
Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 2/2020, gültig vom 04.05.2020 bis 07.06.2020.
Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.Der schriftlichen Antrag dafür muss bis zum 15. Mai gestellt werden.
Nachdem bereits am 5. März ein entsprechender Stadtratsbeschluss gefasst wurde, informierte die Landeshauptstadt Dresden das Studentenwerk am 1. April über das weitere Vorgehen und bat um Unterstützung, die wir im Interesse der Studenten gern leisten.
Die Abgabefrist für Anträge zur Umzugsbeihilfe wurde bis 15. Mai 2020 verlängert. Alle bis zu diesem Termin vollständig und per Post eingegangenen Anträge werden vom Studentenwerk Dresden bearbeitet.
Vollständig bedeutet:
- Antrag,
- Kopie Meldebestätigung
- Kopie der Immatrikulationsbescheinigung,
- Kopie Personalausweis/Pass.
Hinweis: Es besteht keine Möglichkeit zur persönlichen Abgabe der Unterlagen.
Wer bereits einen vollständigen Antrag über die StuRa-Aktion gestellt hat, muss den Antrag nicht noch einmal stellen. Diese Anträge werden vom Studentenwerk Dresden bearbeitet. Die Auszahlung der 150 Euro erfolgt bis spätestens Ende Juni.
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