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Achtung BAföG-Empfänger – bitte an die neue Imma-Bescheinigung denken!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 2/2020, gültig vom 04.05.2020 bis 07.06.2020.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Imma-Bescheinigung für das Sommersemester 2020 jetzt beim BAföG-Amt einreichen

ACHTUNG: Nicht alle von den Hochschulen zur Verfügung gestellten Imma-Bescheinigungen enthalten die Daten, die für die Antragsbearbeitung benötigt werden. Nur die Imma mit dem Zusatz „§ 9 BAföG“ enthält diese!

Sofern sich im Bewilligungszeitraum (Wintersemester 2019/20 und Sommersemester 2020) auch andere Kinder der Eltern in Ausbildung befinden und bei der Berechnung des Förderungsanspruches berücksichtigt wurden, sind auch für diese Personenkreise die Nachweise zur Einschreibung unaufgefordert vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass in Urlaubssemestern kein Anspruch auf Leistungen der Ausbildungsförderung besteht.

Bei rechtzeitiger Anzeige werden Überzahlungen vermieden, es liegt somit auch in Ihrem Interesse, den Nachweis nach § 9 BAföG rechtzeitig nach Erhalt vorzulegen.

Eine Zusendung der Imma-Bescheinigung per Post ist möglich:

Studentenwerk Dresden
Geschäftsbereich Studienfinanzierung
Fritz-Löffler-Straße 18
01069 Dresden

Sie können den Umschlag auch in den Briefkasten vor dem Verwaltungsgebäude des Studentenwerks, Fritz-Löffler-Straße 18, einwerfen.

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