Umzugsbeihilfe / Zweitwohnungssteuer

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 4/2006, gültig vom 13.02.2006 bis 26.02.2006.

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Mittlerweile zum sechsten Mal nehmen die Sachbearbeiterinnen der Hauptabteilung Wohnen noch bis zum 31. März 2006 die Anträge auf Umzugsbeihilfe von all den Studenten entgegen, die sich im Jahr 2005 erstmals mit Hauptwohnsitz in Dresden angemeldet haben. Bis Ende Januar beantragten bereits 3449 Studenten die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Damit wurde die Gesamtzahl des Vorjahres (2716) schon weit überschritten. Immer mehr Studenten wählen demnach Dresden als Hauptwohnsitz, was sicher auch auf die seit Januar 2006 zu zahlende Zweitwohnungssteuer zurückzuführen ist.

Allen Wohnheimbewohnern (und nur denen!), die ein entsprechendes Schreiben vom Steueramt erhalten haben, wird ebenfalls in der Hauptabteilung Wohnen die Bemessungsgrundlage für diese Steuer schriftlich bestätigt, da das Studentenwerk keine „Nettokaltmieten“ in den Mietverträgen ausweist. Bisher haben 508 Mieter um eine derartige Bestätigung gebeten.

Umzugsbeihilfe
Die Landeshauptstadt Dresden zahlt eine Umzugsbeihilfe an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegen. Die Anmeldung der Hauptwohnung muss in der Zeit von Januar bis Dezember des laufenden Jahres erfolgt sein. Im Folgejahr kann der Student oder die Studentin die Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro beim Studentenwerk Dresden beantragen.

Die Anträge sind im Zeitraum von Januar bis März persönlich in der Hauptabteilung Wohnen des Studentenwerks zu stellen. Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt.

Die Regelung gilt für Studierende folgender Bildungseinrichtungen:
TU, HTW, HfM, HBK, Palucca-Schule, HS f. Kirchenmusik, Ev. FH

Die Überweisung der Beihilfe erfolgt ca. 4 bis 6 Wochen nach Antragstellung auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind im Studentenwerk erhältlich oder können von der Website der Stadt Dresden www.dresden.de oder des Studentenwerks www.studentenwerk-dresden.de ausgedruckt werden.
Auf beiden Websites gibt es jeweils auch weiterführende Informationen.


Zweitwohnungssteuer - Was ist das?

Die Landeshauptstadt Dresden erhebt ab Januar 2006 eine Zweitwohnungssteuer von allen Personen die in Dresden eine Nebenwohnung haben.

Unterliegen Wohnheime der Zweitwohnungssteuer?

Der Zweitwohnungssteuer unterliegen nur abgeschlossene Wohnungen. Dazu zählen auch Wohngemeinschaften in herkömmlichen Mietwohnungen und für sich abschließbare, mit Bad und Küche versehene Wohneinheiten in Wohnheimen, auch wenn zu einer solchen Wohneinheit mehrere
einzelne Wohnräume zusammengefasst sind.

Ein (nicht der Steuerpflicht unterliegendes) „Wohnheim“ liegt vor, wenn entweder die im Gebäude vorhandenen Bäder und/oder Küchenräume für alle Hausbewohner zugänglich sind oder wenn einzelne Bäder und Küchen zwar jeweils der exklusiven Nutzung durch die Bewohner bestimmter Wohnräume vorbehalten sind, von diesen Bewohnern aber nur über allgemein zugängliche Flure erreicht werden können (im Gebäude also keine abgeschlossenen Wohneinheiten existieren).

Die Hauptabteilung Wohnen bestätigt neben der Bemessungsgrundlage auch, ob es sich bei dem Wohnheim um eine zweitwohnungssteuerpflichtige Wohnung handelt, oder nicht.

Besteht Steuerpflicht wenn ich auf die Nebenwohnung in Dresden wegen meiner Ausbildung angewiesen bin ?

Grundsätzlich: Ja, und zwar auch dann, wenn z.B. Studenten Mittel nach dem BAföG erhalten.

Wie hoch ist die Steuer?

Die Steuer beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Studenten, die in Wohnungen und Appartements des Studentenwerks wohnen erhalten vom Studentenwerk eine Bescheinigung, die der Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer an Stelle einer Erklärung zur Nettokaltmiete beizufügen ist.

Wann beginnt und wann endet die Steuerpflicht?

Für Zweitwohnungen, die erst nach dem 1. Januar 2006 bezogen werden, beginnt die Steuerpflicht am Monatsersten nach dem Einzug. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das Zweitwohnverhältnis endet (z.B. durch Wegzug oder durch Ummeldung als Hauptwohnung).

Muss ich mich wegen der Steuer noch extra irgendwo melden, wenn ich eine Zweitwohnung in Dresden habe?

Nein. Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

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