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Georgius-Agricola-Stipendium für Studenten aus Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 9/2006, gültig vom 24.04.2006 bis 07.05.2006.

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Wer auf unsere Internetseite geht, wird u. a. unter den NEWS bzw. unter FINANZIERUNG entdecken, dass wir im Auftrage des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) drei Georgius-Agricola-Stipendien für ein Vollzeitstudium von Studenten aus Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn ausschreiben. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie Georgius-Agricola-Stipendium des SMWK vom 17.12.2004. Das Ziel der Förderung besteht darin, besonders begabte Studenten aus diesen Ländern zum Erwerb eines berufsqualifizierenden Abschlusses an einer Universität oder Fachhochschule des Freistaates Sachsen in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder medizinischen Fach mit dem Ziel der Gewinnung von Führungsnachwuchs für die Wissenschaft oder Wirtschaft in Sachsen zu führen. In besonders begründeten Fällen können auch Studenten anderer Fächer gefördert werden.

Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2006, Förderbeginn ist der 1. Oktober 2006. Die Förderung erfolgt in Höhe von 480 EUR monatlich. Von diesem Betrag kann das Studentenwerk einen Teilbetrag bis zu einer Höhe von 180 EUR im Monat zur Deckung der Kosten der Krankenversicherung und der Unterkunft verwenden. Die Förderung wird für die Dauer des Studiums (höchstens Regelstudienzeit) geleistet. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

Die Gewährung eines Georgius-Agricola-Stipendiums ist allerdings ausgeschlossen, wenn das Vorhaben bereits auf andere Weise direkt oder indirekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wird oder ein Rechtsanspruch auf eine derartige Förderung besteht. Die Antragstellung erfolgt schriftlich über das akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule an das Studentenwerk Dresden, Amt für Ausbildungsförderung, Fritz-Löffler-Str. 18, 01069 Dresden. Die Bewerber müssen an der Bildungseinrichtung, an der die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde, zu den zehn besten Schülern des Absolventenjahrganges gehören und den Nachweis darüber vorlegen, dass sie über die für die Aufnahme der Ausbildung notwendigen Deutschkenntnisse verfügen.

Momentan wird ein polnischer Student mit dem G.-Agricola-Stipendium gefördert, der sich im vergangenen Jahr beworben hatte.

Nach einer weiteren Möglichkeit des G.-Agricola-Stipendiums können auch Studienaufenthalte von besonders begabten Studenten höherer Semester und Graduierten im Rahmen akademischer Kooperationsvereinbarungen an Universitäten und Fachhochschulen mit dem Ziel der Gewinnung von Führungsnachwuchs für Wirtschaft, Politik und Wissenschaft für Entwicklungsländer Mittel-, Ost- und Südosteuropas gefördert werden. Diese Studien- oder Forschungsaufenthalte in Sachsen sollen der fachlichen Weiterqualifikation dienen. Nach diesem Programm werden gegenwärtig an der TU Dresden, der HTW Dresden und der Hochschule Zittau/Görlitz mehrere Studenten während ihrer Studienaufenthalte in Deutschland gefördert.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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