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Wenn die Eltern nicht so reagieren wie fürs BAföG erforderlich

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 11/2007, gültig vom 29.05.2007 bis 10.06.2007.

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Die Eltern sind in die Pflicht genommen, wenn es um das BAföG geht. Das Amt für Ausbildungsförderung kann Ihnen dabei helfen.

Häufig steht und fällt die Finanzierung der Ausbildung auch mit den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Denn wenn es um das BAföG geht, werden auch sie mit herangezogen. Nur dann, wenn man „elternunabhängig“ gefördert wird, was jedoch nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich ist, bleibt deren Einkommen unberücksichtigt. Ansonsten sind Sie gehalten, Ihre Eltern aufzufordern, je einen Vordruck (Formblatt 3) auszufüllen und Einkommensunterlagen vorzulegen.

Nicht selten gehen an dieser Stelle die Probleme aber schon los, nämlich dann, wenn die Eltern oder Elternteile sich weigern mitzuwirken oder auf Ihre Aufforderung nicht reagieren und Sie deshalb Ihren Antrag nicht vervollständigen können und Ihnen somit kein BAföG-Bescheid erstellt werden kann. Möglicherweise wissen Sie auch gar nicht, wie Sie an einen Elternteil herankommen, weil schon lange kein Kontakt mehr besteht. In diesen Fällen sollten Sie sich umgehend an unser Servicebüro oder an Ihre Sachbearbeiterin/Ihren Sachbearbeiter wenden. Denn das BAföG hält ein bestimmtes Verfahren bereit, dessen Durchführung Sie (mittels eines gesonderten Formblattes) beantragen können und an dessen Ende eine finanzielle Unterstützung stehen kann, die sogenannte Vorausleistung. Genaueres erklären wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch.

Das Verfahren kann auch in den Fällen Anwendung finden (beantragt werden), in denen zwar im Rahmen der Antragstellung auf Ausbildungsförderung alles noch ohne Schwierigkeiten ablief, diese jedoch dann auftreten, wenn in einem BAföG-Bescheid für die Eltern/Elternteile ein Einkommensbetrag angerechnet ist, Sie diesen aber nicht als Unterhalt bekommen und deshalb Ihre Ausbildung gefährdet ist. Auch dann zögern Sie bitte nicht, sondern wenden sich schnell an uns.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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