Ist Ihre Ausbildung finanziell abgesichert?

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 17/2007, gültig vom 01.10.2007 bis 14.10.2007.

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Liebe Studienanfänger, sicher haben Sie schon über die Finanzierung Ihrer Ausbildung nachgedacht, wenn das eigene Einkommen und Vermögen oder das Einkommen der Eltern nicht ausreicht. Jobben kann natürlich jeder, aber oft leidet dann das Studium darunter. Wir empfehlen daher, unbedingt einen Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz BAföG - zu stellen. Der Anspruch entsteht ab dem Monat, in dem ein schriftlicher Antrag im Amt eingeht. Zur Sicherung des Anspruches genügt im Notfall ein formloser, unterschriebener schriftlicher Antrag. Da jedoch die Antragstellung für Leistungen nach dem BAföG formblattgebunden ist, sind die vorgeschriebenen gedruckten Formblätter zu verwenden. Sie können diese unter www.das-neue-bafoeg.de oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten.

Folgende Bedarfssätze sieht das BAföG für Studenten an Hochschulen vor, wenn die eigene Leistungsfähigkeit in der Familie nicht oder nicht in vollem Umfang gegeben ist:

Der Grundbedarf für Studenten: 333 EUR
+ Zuschlag für bei den Eltern wohnende Auszubildende: 44 EUR -> 377 EUR
oder
+ Zuschlag für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende 133 EUR -> 466 EUR
+ Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Krankenversicherung um bis zu 47 EUR
+ Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Pflegeversicherung um 8 EUR
+ Zuschlag zur Miete, wenn diese höher ist als 133 EUR, bis maximal 64 EUR

Bevor Sie andere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, sollten Sie wenigstens einmal prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Ihnen staatliche Förderung zusteht. Da die Zahlungen hälftig als Zuschuss und als zinsfreies Darlehen geleistet werden, ist Ihr Start in die berufliche Zukunft jedenfalls günstiger, als wenn Sie Ihre Ausbildung nur über verzinsliche Darlehen finanzieren. Außerdem ist das zinsfreie Staatsdarlehen auf maximal 10.000 EUR begrenzt und kann in moderaten Raten und Zeiträumen (bis zu 20 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit) zurückgezahlt werden.

Zusätzlich können Studierende im Erststudium zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten bei der KfW-Förderbank Bonn einen Studienkredit zwischen 100 und 650 EUR monatlich beantragen.

Einen erfolgreichen Start ins Studium wünscht Ihnen
Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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