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Was Sie beachten sollten, wenn Sie BAföG unter Vorbehalt erhielten

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 18/2007, gültig vom 15.10.2007 bis 28.10.2007.

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In bestimmten Fällen erfolgt die Bewilligung von BAföG unter dem Vorbehalt der Rückforde-rung, weil der für die Einkommensanrechnung maßgebende Steuerbescheid des Ehegatten, der Eltern oder eines Elternteils zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses nicht vorlag oder weil sich das Einkommen (im Falle von Aktualisierungen) des Ehegatten, der Eltern oder eines El-ternteils im Bewilligungszeitraum noch nicht abschließend feststellen ließ.

In diesen Fällen ist es die Pflicht der BAföG-Empfänger, die maßgeblichen Einkommensunter-lagen (z. B. Steuerbescheide, Nachweise für Krankengeld u. ä.) unaufgefordert einzureichen, sobald diese vorhanden sind.

Bitte prüfen Sie daher, ob Sie einen solchen Bescheid erhalten haben und reichen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen ein.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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