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Bundestag beschloss am 16.11.2007 das 22. Gesetz zur Änderung des BAföG

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 22/2007, gültig vom 10.12.2007 bis 23.12.2007.

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In dem bereits vom Bundeskabinett am 14. Februar 2007 beschlossenen Entwurf sind weitere BAföG-Verbesserungen vorgesehen. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen (voraussichtlich in der Sitzung am 20.12.2007), bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

Im Gesetz werden vor allem die Bedarfsätze und Freibeträge für das BAföG um 10 % bzw. 8 % zum Beginn des Wintersemesters 2008/2009 erhöht. Weitere wesentliche Verbesserungen, die sofort nach Inkrafttreten der BAföG-Novelle wirksam werden sollen, sind:

  • Auszubildende mit Kindern können während der Ausbildung einen pauschalen und als Vollzuschuss gezahlten Kinderbetreuungszuschlag zu ihrem Bedarfssatz in Höhe von 113 Euro monatlich für das erste Kind, 85 Euro für jedes weitere erhalten. Dafür entfällt der Kinderteilerlass beim Darlehensanteil Studierender nach einer Übergangszeit von zwei Jahren nach Inkrafttreten.
  • Zur Integration von Auszubildenden mit Migrationshintergrund wird die Förderungsberechtigung nach BAföG erleichtert. Ausländische Auszubildende mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung bzw. solche, die schon lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, erhalten BAföG auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern.
  • Die Internationalisierung wird gestärkt durch den Wegfall der obligatorischen Orientierungsphase für ein Studium im EU-Ausland. Damit sind Studierende nicht mehr gezwungen, vor ihrer Ausbildung im Ausland ein Jahr in Deutschland zu studieren. Sie können auch für vollständig im Ausland absolvierte Ausbildungsgänge BAföG erhalten. Die bisher als Vollzuschuss geleisteten Auslandsförderungsbestandteile werden Studierenden künftig - wie die Inlandsförderung auch - mit hälftigem Darlehensanteil gewährt. Gefördert werden außerdem auch Praktika außerhalb Europas.

Über Einzelheiten werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Manfred Krebs

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