Jetzt Umzugsbeihilfe beantragen!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2008, gültig vom 07.01.2008 bis 20.01.2008.

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Die Landeshauptstadt Dresden zahlt auch im Jahr 2008 eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben.

Die Anmeldung der Hauptwohnung muss in der Zeit von Januar bis Dezember 2007 erfolgt sein. Im Zeitraum 2. Januar 2008 bis 31. März 2008 kann der Antrag auf Umzugsbeihilfe persönlich im Studentenwerk, Hauptabteilung Wohnen, gestellt werden. Die Antragstellung kann nicht postalisch und auch nicht im Auftrag erfolgen.
Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt. Die Regelung gilt nur für Studierende folgender Bildungseinrichtungen: TU, HTW, HfM, HBK, Palucca Schule, Hochschule für Kirchenmusik, Evangelische Hochschule.

Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind ab sofort im Studentenwerk erhältlich. Sie können auch von der Website der Stadt Dresden (www.dresden.de) oder des Studentenwerks (www.studentenwerk-dresden.de) ausgedruckt werden.

Sprechzeiten der Hauptabteilung Wohnen:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Zur Antragstellung bitte vorlegen:
- den vollständig ausgefüllten Antrag
- den gültigen Studentenausweis,
- Personalausweis oder Reisepass


Anette Effner

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