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150 Euro Umzugsbeihilfe - Beantragung noch bis Ende März möglich!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 4/2008, gültig vom 18.02.2008 bis 02.03.2008.

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Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Bereits zum achten Mal übernimmt in diesem Jahr die Hauptabteilung Studentisches Wohnen im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit der Landeshauptstadt Dresden die Bearbeitung und Überweisung der Umzugsbeihilfe für Studenten. Jeweils von Anfang Januar bis Ende März können alle Studenten, die im Vorjahr ihren Hauptwohnsitz erstmals zum Zwecke des Studiums nach Dresden verlegt haben, den Antrag auf Gewährung von einmalig 150 Euro stellen. Lag im Einführungsjahr 2001 die Zahl der Antragsteller noch bei insgesamt 2658, so wurde diese Zahl bereits in den letzten Januartagen dieses Jahres erreicht. Und noch ist bis 31. März 2008 ausreichend Zeit zur Antragstellung!

Hier nochmals die wichtigsten Informationen:
Die Anmeldung der Hauptwohnung muss in der Zeit von Januar bis Dezember 2007 erfolgt sein. Im Zeitraum 2. Januar 2008 bis 31. März 2008 ist der Antrag auf Umzugsbeihilfe persönlich im Studentenwerk, Hauptabteilung Wohnen, zu stellen. Die Antragstellung kann nicht postalisch und auch nicht im Auftrag erfolgen!

Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt. Die Regelung gilt nur für Studierende folgender Bildungseinrichtungen: TU, HTW, HfM, HBK, Palucca Schule, Hochschule für Kirchenmusik, Evangelische Hochschule. Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind ab sofort im Studentenwerk erhältlich. Sie können auch von der Website der Stadt Dresden (www.dresden.de) oder des Studentenwerks (www.studentenwerk-dresden.de) ausgedruckt werden.

Sprechzeiten der Hauptabteilung Wohnen:

Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr 13 - 15 Uhr
Mittwoch 9 - 12 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr 13 - 17 Uhr

Zur Antragstellung sind vorzulegen:
- der vollständig ausgefüllte Antrag
- der gültige Studentenausweis
- Personalausweis oder Reisepass

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