Jetzt Umzugsbeihilfe beantragen!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2010, gültig vom 04.01.2010 bis 17.01.2010.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Die Landeshauptstadt Dresden zahlt auch im Jahr 2010 eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben. Die Anmeldung der Hauptwohnung muss in der Zeit von Januar bis Dezember 2009 erfolgt sein. Im Zeitraum 4. Januar bis 31. März 2010 ist der Antrag auf Umzugsbeihilfe im Studentenwerk, Hauptabteilung Wohnen, zu stellen. Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen! Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt. Die Regelung gilt nur für Studierende folgender Bildungseinrichtungen: TU, HTW, HfM, HfBK, Palucca Schule, Hochschule für Kirchenmusik, Evangelische Hochschule. Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind ab sofort im Studentenwerk erhältlich. Sie können auch von der Website der Stadt Dresden (www.dresden.de) oder des Studentenwerks (www.studentenwerk-dresden.de) ausgedruckt werden.

Sprechzeiten der Hauptabteilung Wohnen:

Montag9 - 12 Uhr
Dienstag9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Mittwoch9 - 12 Uhr
Donnerstag9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr

Zur Antragstellung sind vorzulegen:
  • der vollständig ausgefüllte Antrag
  • der gültige Studentenausweis
  • Personalausweis oder Reisepass

Zurück zur Übersicht der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2010