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Studentenwohnheim - neues "Zuhause auf Zeit" für rund 2.000 neue Studenten

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 18/2003, gültig vom 22.09.2003 bis 05.10.2003.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Zum Beginn dieses Wintersemesters finden in unseren Wohnheimen ca. 1.750 Studenten ihr neues "Zuhause auf Zeit". Davon ziehen rund 1.200 Studenten in die Dresdner Wohnheime und ca. 550 in Zittau und Görlitz ein.

Für einige unserer künftigen Mieter in Dresden beginnt das Wohnheimleben mit einer "Zwischenlösung". Sie sollen zunächst im Wohnheim Semperstraße 3/1 untergebracht werden, das bereits zur Abgabe vorgesehen war. Da die Zahl der freien Wohnheimplätze jedoch - wie schon in den Vorjahren - nicht für alle Bewerber ausreicht, wird der Schließungstermin dieses Wohnheims um einen Monat verschoben, so dass dadurch nochmal ca. 200 Antragsteller ein ?Dach überm Kopf? bekommen. Wir hoffen, auch der Mehrzahl dieser Bewohner ab spätestens November einen "richtigen" Wohnheimplatz anbieten zu können.

Für alle "Wohnheim-Neulinge", aber natürlich auch für alle anderen Mieter, möchten wir an dieser Stelle einige wichtige Tipps zum Wohnen geben:

Der Mietvertrag ist grundsätzlich befristet; in den meisten Fällen bis zum Ende der Regelstudienzeit. Die Kündigung durch den Mieter ist bei Einhaltung der Kündigungsfrist
von zwei Monaten jederzeit möglich. Erfolgt die Kündigung jedoch innerhalb der ersten zwölf Monate nach Abschluss des Mietvertrages, behalten wir uns vor, eine Abstandszahlung in Höhe der eingezahlten Kaution zu verlangen. In begründeten Fällen ist gemäß der Benutzungsordnung auch eine Verlängerung des Vertrages möglich. Ein Antrag auf Verlängerung des Vertrages muss schriftlich mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages bei der zuständigen Sachbearbeiterin vorliegen. An das Auslaufen des Vertrages erinnern wir auch durch entsprechende Anschreiben. Für derartige Fälle ist es besonders wichtig, dass Sie uns bei mehrmonatiger Abwesenheit Ihre Kontaktadresse - auch im Ausland - mitteilen, damit unsere Briefe Sie auch erreichen.

Für alle, die mit ihrem jetzigen Wohnheimplatz nicht so richtig zufrieden sind, besteht ab
1. November die Möglichkeit, bei der zuständigen Belegungssachbearbeiterin einen Umzugsantrag zu stellen. Wichtig ist, dass Sie sich für ein konkretes Haus entscheiden. Nutzen Sie die Zeit bis zum 1. November, um sich in den Wohnheimen umzusehen. Für jedes Wohnheim wird eine Warteliste geführt, auf die Ihr Umzugsantrag gesetzt wird. Auf unserer Website www.studentenwerk-dresden.de können Sie sich informieren, an welcher Stelle der Warteliste Sie stehen. Ein Umzug kann immer zum Monatsersten erfolgen, wenn er bis zum 15. des Vormonats genehmigt wurde. Für Umzüge innerhalb eines Hauses ist eine Gebühr von 10 EUR zu entrichten; für Umzüge zwischen zwei Häusern beträgt die Gebühr 20 EUR.

Ihr Hausmeister ist Ihr Ansprechpartner vor Ort. Wenn der Wasserhahn tropft oder die Schranktür kaputt ist, dann teilen Sie ihm das umgehend mit einem kleinen Reparaturauftrag schriftlich mit. Wollen Sie Ihrem Zimmer einen neuen Anstrich geben, so reden Sie auch darüber mit Ihrem Hausmeister. Er bestätigt die Notwendigkeit des "Tapetenwechsels". Dies ist die Voraussetzung, dass Sie den Großteil Ihrer finanziellen Aufwendungen für diese Aktion vom Studentenwerk zurückerstattet bekommen (Quittungen aufheben!). Auch wenn Sie zusätzliches Mobiliar in das Wohnheimzimmer einbringen wollen, lassen Sie sich das vom Hausmeister bitte bestätigen.
Wenn schwerwiegendere Probleme im Wohnheim auftreten, insbesondere mit der Einhaltung der Hausordnung, können Sie sich auch an den zuständigen Wohnheimbereichsleiter wenden. Die Wohnheime sind nach territorialen Kriterien in Bereiche aufgeteilt; Sitz und Telefonnummer des Bereichsleiters finden Sie im Schaukasten Ihres Wohnheimes. In diesen
Kasten sollten Sie wirklich bei jedem Vorbeigehen einen Blick werfen, denn hier werden wichtige Termine und Hinweise, die alle Mieter betreffen, mitgeteilt.
In allen Wohnheimen, in denen eine Internetanbindung möglich ist, gibt es studentische Netzadministratoren, an die Sie sich zur Installation eines solchen Anschlusses wenden können. Wer diese Administratoren sind, erfahren Sie auch über den Schaukasten.
Soweit nicht schon geschehen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde hier in Dresden an. Die entsprechende Adresse -
finden Sie im Wohnheim-Schaukasten. Melden Sie sich auch um oder ab, wenn es erforderlich ist.

Auch wenn Ihr Mietvertrag für die gesamte Studienzeit gilt, müssen Sie Ihre Wohnberechtigung innerhalb der ersten zwei Monate eines jeden Semesters durch Abgabe eines Originals Ihrer Immatrikulationsbescheinigung bei Ihrer Belegunssachbearbeiterin nachweisen.
Melden Sie bitte rechtzeitig Änderungen, die Ihre Bankverbindung betreffen. Gebucht wird die Miete immer am 7./8. des Monats. Sollte es Probleme geben, auf die wir Sie u.U. auch schriftlich hinweisen, melden Sie sich bitte umgehend.

Wenn Sie Ihren Wohnheimplatz für ein Semester untervermieten möchten, weil Sie ein Praktikum oder Urlaubssemester planen, dann können Sie über unsere Untermietbörse in der Fritz-Löffler-Straße 18 einen wohnberechtigten Untermieter suchen. Untermietverhältnisse müssen Sie von Ihrer Belegungssachbearbeiterin genehmigen lassen.
Ausführliche Informationen zum Wohnen finden Sie auf unserer Website unter www.studentenwerk-dresden.de/wohnen/.

Wir hoffen und wünschen, dass Ihnen das Wohnen im Studentenwohnheim Spaß macht, dass Sie viele nette Leute kennen lernen und Ihr Studium bestens absolvieren können.

Anette Effner

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