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Weniger Einkommen für die Eltern - und was wird mit dem BAföG?

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 14/2010, gültig vom 05.07.2010 bis 18.07.2010.

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Wenn sich das Einkommen der Eltern verringert, sollte ein Aktualisierungsantrag gestellt werden.

Für laufende Bewilligungszeiträume werden von den unterhaltspflichtigen Eltern/Ehegatten die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes zur Berechnung herangezogen. Erfahrungsgemäß steigt für die Eltern gegenüber dem vorletzten Kalenderjahr das Einkommen in den Jahren des Bewilligungszeitraums - aber leider nicht immer. In diesen Fällen raten wir zu einem Aktualisierungsantrag, um auf der Grundlage eines vom Amt für Ausbildungsförderung gesondert zu ermittelnden aktuellen Einkommens im Bewilligungszeitraum gegebenenfalls eine höhere Förderung zu bekommen. Der Antrag auf Aktualisierung muss vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes im Amt für Ausbildungsförderung eingehen. Anträge, die nach Ende des Bewilligungszeitraumes eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Den Antrag stellt der Auszubildende. Die notwendigen Formblätter 7 liegen in allen BAföG-Ämtern bereit oder können unter

selbst heruntergeladen werden. In diesen Formblättern wirkt das betreffende Elternteil oder der Ehegatte, dessen Einkommen sich wesentlich verringert hat und für den der Antrag gestellt wird, bei der Erklärung der voraussichtlichen Einkommen mit. Für jeden Einkommensbezieher muss ggf. ein eigener Antrag auf Aktualisierung gestellt werden.

Das aktuelle Einkommen des Bewilligungszeitraumes setzt sich aus so vielen durchschnittlichen Monatseinkommen des betreffenden Jahres zusammen wie Monate des Jahres vom Bewilligungszeitraum berührt werden. Das Monatseinkommen ist jeweils ein Zwölftel des Einkommens im jeweiligen Kalenderjahr. Bei einem Bewilligungszeitraum 10.2010 bis 09.2011 werden demnach 3/12 des Einkommens aus dem Jahr 2010 und 9/12 des Einkommens 2011 angerechnet. Über den Antrag wird positiv entschieden, wenn sich die Ausbildungsförderung um mindestens 10,00 EUR monatlich erhöht. Nachdem sich die in die Aktualisierung eingegangenen Jahreseinkommen endgültig feststellen lassen (Einkommen der Kalenderjahre, die der Bewilligungszeitraum umfasst), wird abschließend entschieden.

Je exakter die Einschätzung war, desto geringer fallen die Zahlungsabweichungen nach der abschließenden Berechnung aus. Diese Abweichungen können sich entweder in einer Nachzahlung (tatsächliches Einkommen noch niedriger als angenommen) oder in einer Rückforderung (tatsächliches Einkommen höher als in die Berechnung eingeflossen) äußern.

Rückfragen zur Problematik Aktualisierungsanträge können Sie täglich an unser Servicebüro oder zu den Sprechzeiten an Ihren zuständigen Sachbearbeiter richten.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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