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Achtung BAföG-Empfänger - nicht den Wiederholungsantrag vergessen!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 16/2010, gültig vom 02.08.2010 bis 15.08.2010.

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Für die meisten von Ihnen endet mit dem Sommersemester 2010 der Bewilligungszeitraum Ihrer Ausbildungsförderung. Wer sicherstellen will, dass das BAföG ohne Unterbrechung weitergezahlt wird, sollte spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums den neuen Antrag stellen.

Zum Wiederholungsantrag gehören:

  • Formblatt 1 mit allen dazugehörigen Nachweisen
  • Bescheinigung gem. § 9 BAföG für das Wintersemester 2010/2011 (kann nach Erhalt nachgereicht werden)
  • Formblätter 3 für Eltern und evtl. Ehegatten mit Einkommensnachweisen für 2008, ggf. aktuelle Ausbildungsnachweise für Geschwister

Bei Fragen zum Antrag oder Problemen bei der Beschaffung der Unterlagen sind Ihre Sachbearbeiterin sowie das Service-Büro gern für Sie da.

Manuela Mäge

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