Studentenwerk muss Semesterbeitrag erhöhen

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 21/2010, gültig vom 22.11.2010 bis 05.12.2010.

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Wegen drastisch sinkender staatlicher Zuschüsse muss das Studentenwerk ab Sommersemester 2011 den Semesterbeitrag und die Mensenpreise anheben.

Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Dresden hat auf seiner 85. Sitzung am 4.11.10 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 bestätigt. Wesentliche Veränderungen ergeben sich im Hinblick auf die Preise in den Mensen und den Beitrag zum Studentenwerk angesichts des zu erwartenden Rückgangs des staatlichen Zuschusses zum laufenden Betrieb um 0,5 Mio. Euro auf 2,28 Mio. Euro. So muss die Zuschusskürzung bei den studentischen Mittagessen durch eine Semesterbeitragserhöhung um acht Euro ab dem Sommersemester 2011 ausgeglichen werden. Der aktuelle Stützungsbeitrag für die Mensen beläuft sich auf 50,40 Euro vom Gesamtbeitrag 60,50 Euro. Die vorgesehene Erhöhung entspricht einem notwendig gewordenen Aufschlag von rund 16 Prozent.

Zusätzlich verständigte sich der Verwaltungsrat des Studentenwerks - der paritätisch mit Studierenden besetzt ist - auf eine Anhebung des Studentenwerkbeitrags für die Studierenden am Standort Dresden um einen Euro, der für investive Zwecke am Studentenhaus Tusculum verwendet werden wird.
Der Semesterbeitrag für das Studentenwerk beträgt demnach ab Sommersemester 2011 69,50 Euro. Hinzu kommen noch der Beitragsanteil für das sachsenweit gültige Semesterticket (derzeit 139,50 Euro) und der Beitrag für die studentische Selbstverwaltung (an der TU Dresden derzeit 3,60 Euro).
Für die Studierenden der TU Dresden beispielsweise wird der Semesterbeitrag ab Sommersemester 2011 auf insgesamt 212,60 Euro ansteigen.

Die allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der Mensen und Cafeterien sollen durch einen Anstieg des prozentualen Aufschlags auf den Wareneinsatz von 75 Prozent auf 80 Prozent für Studierende sowie durch eine Erhöhung der Aufschläge für Bedienstete von derzeit 1,40  Euro bzw. 1,45 Euro auf 1,50 Euro ab dem 1.1.2011 kompensiert werden. Dieser Schritt ist notwendig, da die Mensen des Studentenwerks Dresden nicht unter die Kantinenverwaltungsvorschrift des Freistaates Sachsen fallen. Der Geschäftsführer des Studentenwerks, Martin Richter, sieht diesbezüglich dringenden Handlungsbedarf: "Notwendig ist endlich die Gleichbehandlung der Verpflegung der Hochschulbediensteten mit der Verpflegung anderer Landesbediensteter, z.B. in den Ministerien. Deren private Caterer sind wesentlich besser gestellt als die Studentenwerke, die ja auch eine Kantinenfunktion übernehmen."

Der Wirtschaftsplan wird jetzt dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Genehmigung vorgelegt. Darüber hinaus erfolgte im Rahmen der 85. Verwaltungsratssitzung die Wahl des Vorsitzenden, nachdem im Juni 2010 an der Technischen Universität Dresden ein neuer Rektor gewählt wurde. Der bisherige Amtsinhaber, Prof. Hermann Kokenge, beendete seine Tätigkeit im Verwaltungsrat des Studentenwerks Dresden. Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates wurde der neue Rektor der TU Dresden, Prof. Dr. Dr. Hans Müller-Steinhagen, gewählt.

Sandy Lohe

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