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Was muss man als StudentIN beachten, wenn man ins Ausland geht?

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 3/2011, gültig vom 31.01.2011 bis 13.02.2011.

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Auslandssemester - oder Praktikum, Frankreich oder ein anderes Land - die Finanzierungsfrage sollte vorher geklärte werden
Auslandssemester - oder Praktikum, Frankreich oder ein anderes Land - die Finanzierungsfrage sollte vorher geklärte werden
Läuft das BAföG einfach weiter? Wohin schickt man den BAföG-Antrag fürs nichteuropäische Ausland? Fragen über Fragen, die sich zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes stellen. "In jedem Fall sollte bereits mehrere Monate vor Beginn des Auslandssemesters- oder Praktikums über die Finanzierung nachgedacht werden." rät Jana Greiner, Leiterin des BAföG-Amtes im Studentenwerk Dresden. Also nicht nur die Uni informieren und einen WG-Nachmieter suchen, sondern auch das heimische BAföG-Amt aufsuchen! Denn das BAföG-Amt am Studienort ist nicht zuständig für die Finanzierung eines Auslandssemesters, muss aber in jedem Fall informiert werden.

Noch einmal Jana Greiner: "Für eine Ausbildung im Ausland wird Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gewährt. Die Förderung ist abhängig vom gewünschten Zielland. Außer den für die BAföG-Antragstellung üblichen Formblättern benötigt man auch das Formblatt 6." In Deutschland gibt es 17 Auslandsämter, für das Zielland Frankreich befindet es sich zum Beispiel in Mainz-Bingen. Das für Ihr Zielland zuständige Auslandsamt finden Sie unterNicht nur ein Studiensemester im Ausland ist förderfähig, auch Auslandspraktika können gefördert werden, wenn die besonderen Förderungsvoraussetzungen dafür erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Praktikum für die Durchführung der Ausbildung erforderlich ist und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sein muss. Die vorgeschriebene Dauer muss mindestens zwölf Wochen betragen und das Auslandspraktikum muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein. Zudem muss die Ausbildungsstätte bzw. die zuständige Prüfungsstelle anerkennen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.

Die Förderungsart (Zuschuss, Zuschuss/Darlehen oder Bankdarlehen) entspricht der Grundförderung, eine Ausnahme davon bilden nur die Zuschläge für Studiengebühren, die als Zuschuss gewährt werden. Dies alles und andere wichtige Informationen sind auch auf der Website des Studentenwerks nachzulesen unter:
Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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