BAföG-Weiterförderungsantrag rechtzeitig stellen

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 13/2004, gültig vom 21.06.2004 bis 04.07.2004.

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Hallo liebe Empfänger von Ausbildungsförderung, haben Sie schon einen prüfenden Blick auf Ihren letzten Bescheid über Ausbildungsförderung geworfen?

Nochmals zur Erinnerung: Anschlussförderung für einen neuen Bewilligungszeitraum desselben Ausbildungsabschnittes wird ohne Unterbrechung nur geleistet, wenn der neue Antrag im wesentlichen vollständig zwei Kalendermonate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt wird und die erforderlichen Nachweise beigefügt werden.

Für Studenten, deren Bewilligungszeitraum am 31.08.04 abläuft, ist der Termin der 30.6.04, für Studenten, deren Bewilligungszeitraum am 30.09.04 abläuft, ist der Termin der 31.7.04. Den Antrag können Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin zu den Sprechzeiten des Amtes für Ausbildungsförderung abgeben: Dienstag 9.00 ? 12.00 oder Donnerstag 13.00 ? 17.00 Uhr.
Es stehen Ihnen auch die Sachbearbeiterinnen im Servicebüro Montag bis Mittwoch 9.00 -16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 -17.00 Uhr und Freitag 9.00 -15.00 Uhr zur Verfügung.

Natürlich können Sie Ihren Antrag auch später einreichen, spätestens aber mit Beginn des Wintersemesters 2004. In diesem Fall werden Ihnen dann die Leistungen aus dem BAföG nachgezahlt. Bitte informieren Sie sich auch unter: http://www.bafoeg.bmbf.de oder http://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/, ab wann die neuen Formblätter (Beschluss vom Bundesrat) in Kraft treten.

Und noch eine wichtiger Hinweis für alle BAföG-Empfänger: Bitte geben Sie immer Ihre richtige und vollständige Postanschrift an, so dass Ihre Bescheide auch pünktlich und ohne Verzug zugestellt werden können.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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